Dr. med. Mag. theol.Ryke Geerd HAMER
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ALHAURIN EL GRANDE den 12. November 2004


 Neue Informationen aus Frankreich
 
Bisher konnte immer noch kein persönlicher Kontakt zu Dr. Hamer hergestellt werden.
Dazu schreibt Dr. Hamer am 04.11.:

Ich sitze hier seit 3 Wochen: kein Anwalt kann kommen, kein Besuch, keine Botschaft.
Ich weiß nicht einmal, ob man meinen Antwortbrief an den Anwalt weitergegeben hat.
Die Gefängnisdirektion hat offenbar alle meine ersten Briefe an die Botschaft und an den Anwalt unterschlagen, um das Verfahren bzw. meine Haft erst mal hinzuziehen…
Heute 9.11.04 erreichte mich ein Schreiben der Botschaft:


Paris, 3.11.04
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
auf Bitten Ihres Sohnes Bernd und Ihres Bekannten, Herrn Dr.…, wende ich mich heute erneut an Sie nachdem ich auf mein Schreiben vom 21.10.04 ohne Nachricht Ihrerseits bin. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, ob Sie dieses Schreiben erhalten
haben.
Ich hoffe, dass Ihnen seitens der Gefängnisleitung der Weg aufgezeigt wurde, wie Sie sich per Postmandat Geld anweisen lassen können, um sich selbständig mit dem Nötig-sten, u.a. Briefmarken versorgen zu können.
Um einen eventuellen Engpass zu überbrücken, sende ich Ihnen ebenfalls auf Bitten der Obengenannten anliegend privat einige Briefmarken.
Mit freundlichen Grüßen: im Auftrag …


Natürlich hatte ich schon 2 Mal an die Botschaft geschrieben, schrieb einen 3. Brandbrief, warum die Botschaft nichts macht.
Der Grund ist, sie wollen nicht, dass meine „Affaire“ wieder in die 1. Instanz kommt.
Nach den Bestimmungen der Euro-Order muß mein Verfahren unverzüglich wieder in die 1. Instanz versetzt und der Haftbefehl aufgehoben werden, weil beide Urteile
„in Abwesenheit“ ergangen sind. Die Franzosen spielen deshalb auf Zeit und haben auch das Gefängnis zum Mitspielen verpflichtet… Sie möchten mich provozieren, daß ich durchdrehe und natürlich psychiatrisiert gehöre.

Ihr müsst allen Menschen klarmachen, dass hier einfach nur organisiertes Verbrechen stattfindet… Ihr müsst aufzeigen, dass das alles von langer Hand manipuliert ist und mit Recht nichts zu tun hat. Der Ohnmächtige kann zwar nichts machen, aber er kann das Unrecht dokumentieren! Soweit Dr. Hamer.
Es ist nun so: In Spanien waren im Auslieferungsverfahren zwei Anwälte tätig, um die Auslieferung zu verhindern. Seit der Auslieferung ist immer noch einer dieser Anwälte damit beschäftigt, wegen formaler Fehler im Europäischen Haftbefehl, Verfassungs-beschwerde einzulegen.

In Frankreich sind mit dem Urteil vom 01.07.2004 des Berufungsgerichtes in Chambery alle Instanzen, die sich inhaltlich mit dem Fall beschäftigen, durchlaufen. Die derzeitig anhängige Revision bei der Cour de Cassation beschäftigt sich nur noch mit formalen Fehlern, die in den vorherigen Gerichtsverfahren und dem Europäischen Haftbefehl gemacht wurden. Nur speziell zugelassene Anwälte sind berechtigt, in diesem Verfah-ren offiziell tätig zu werden.
 
Diese Anwälte sind in Frankreich aber reine Schreibtischarbeiter, d.h.
-- sie machen keine Besuche im Gefängnis, und
-- sie pflegen keinen direkten Kontakt mit Klienten,
   sondern nur mit deren sonstigen Anwälten.

Dr. Hamer hatte für diesen Zweck eine französische Anwältin in Paris ausgewählt.
Zusätzlich haben wir aber noch einen deutschsprachigen Anwalt beauftragt.
Es ist richtig, dass dieser Anwalt Dr. Hamer bisher noch nicht besuchen konnte, weil das auch für Anwälte geltende langwierige Prozedere erst in Kürze abgeschlossen ist, so dass endlich ein Treffen stattfinden kann.

Zur Unterstützung der Verfahren sind zusätzlich noch zwei französische Strafrechts-anwälte (auch spanisch sprechend) hinzugezogen worden. Es finden derzeit Konferen-zen aller beteiligten Anwälte in Frankreich statt, da die Frist für die Einreichung der Re-visionsbegründung am 1. Dezember 2004 abläuft.

Nach Auskunft der Anwälte gibt es aber ausreichend formale Fehler, um erfolgreich sein zu können. Doch das hängt vor allem von der „Abhängigkeit“ bzw. „Unabhängigkeit!“ der Richter ab.

Bei der Gelegenheit möchten wir uns einmal persönlich und auch noch mal im Namen von Dr. Hamer bei allen Spendern ganz herzlich bedanken, für die bisherige Spenden-willigkeit. Es ist in der Tat so, dass jeder Euro gebraucht und dazu verwendet wird, um die Anwälte und Übersetzer bezahlen zu können. Aber es ist abzusehen, dass das ge-spendete Geld nicht ausreichen wird.

Bisher sind allein an Anwaltskosten 36.300 Euro (z.T. Vorschuß) bezahlt worden.
Die Kosten für Übersetzungen, Flüge hin und zurück nach Madrid und Paris, Hotels, Telefon/Fax etc. belaufen sich bis jetzt auf 8.100 Euro und das werden noch mehr.
Und da das Verfahren ja noch nicht abgeschlossen ist, müssen wir auch mit weiteren hohen Anwaltskosten rechnen.
Der Kontostand des Spendenkontos beträgt zurzeit (12.11.) = 18.340 Euro.

Der Verlag kann das zusätzliche Geld aber selbst nicht aufbringen, da durch den Druck der neuen Bücher und hohe Außenstände (bzw. niedrige Zahlungsmoral) kein Geld mehr vorhanden ist. Es fällt uns daher äußerst schwer, um weitere Spenden zu bitten.
Wir versichern, dass das Geld nur für die Freilassung von Dr. Hamer verwendet wird.


Und nun in eigener Sache:

Es sind uns Klagen zu Ohren gekommen, wir würden mit Informationen zurückhalten. Das stimmt nicht! Bis jetzt haben auch wir nicht mehr gewusst, als wir öffentlich ge-macht haben. Im Übrigen tun wir unser Bestes, auch wenn wir nicht immer sofort rea-gieren können, da hier vor Ort ein Ausnahmezustand bzw. eine Extremsituation herrscht, und daher sehr viele unterschiedliche, oftmals unerwartete und unvorhersehbare Aufgaben anfallen.
Wir bemühen uns dennoch, allem gerecht zu werden.
Euer Amici Team