Betr.: EILT! Direkt auf den Tisch: Dringlicher Klärungsbedarf!
Dr. Ryke Geerd Hamer, Alhaurin el Grande bei Malaga, Spanien
Wurde Dr. Hamer am 9.9.2004 von Unbekannten gekidnappt (entführt) oder
durch die staatliche Gewalt Spaniens verhaftet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 9.9.2004 verursachte die über Internet verbreitete Meldung, Dr. Ryke
Geerd Hamer sei in Spanien verhaftet worden Unruhe bei vielen Bürgern,
insbesondere in Deutschland, Österreich und in der Schweiz.
Mittlerweile erhielten wir von einer Augenzeugin in Malaga einen mündlichen
Bericht über den mehr als eigenartigen Vorgang.
Am 9.9.2004 befand sich Dr. Hamer gegen 9.30 Uhr, in der Nähe des Hauses
in dem er wohnt, auf dem Weg zum Bäcker. Vier nicht uniformierte Personen
zeigten Herrn Dr. Hamer irgend etwas, eine große Münze oder eine
Erkennungsmarke, aber kein schriftliches Dokument, wie es bei einer Verhaftung
aufgrund eines Haftbefehls erforderlich gewesen wäre! Von diesen Personen
wurde Dr. Hamer festgenommen.
Die Augenzeugin erbat von den Personen eine Erklärung warum Herrn Dr. Hamer
sein Freiheitsrecht entzogen wurde. Die vier Personen verweigerten dieses. Sie
zwangen Herrn Dr. Hamer in eines der zwei Autos und fuhren weg.
Hier besteht der dringende Verdacht, dass Dr. Hamer nicht durch die staatliche
Gewalt in Spanien verhaftet worden ist, sondern gekidnappt (Entführung
möglicherweise in der Absicht Dr. Hamer zu ermorden) worden ist.
Hier besteht ein dringlicher Klärungsbedarf.
Es ist eine unstrittige Tatsache, dass vor über 20 Jahren der Sohn des
Dr. Hamer durch Schüsse, die durch den Kronprinzen von Italien aus dessen
Gewehr abgefeuert wurden getötet worden ist.
Auffällig ist hier, dass der Kronprinz von Italien wegen dieser Tat in
Frankreich rechtskräftig verurteilt worden ist und nach dem Rechtskräftigwerden
dieses Urteiles, aufgrund von mehr als zweifelhaften Indizien, durch die französische
Justiz freigesprochen worden ist.
Es ist bekannt, dass Dr. Hamer durchgängig diesen Vorgang, die Tötung
seines Sohnes durch den Kronprinzen von Italien, benennt, was möglicherweise
dem Kronprinzen von Italien und auch dem französischen Staat und dessen
Justiz nicht sehr genehm ist.
Insbesondere dieser Vorgang der französischen Justiz begründet die
Vermutung, dass das Verhalten der französischen Justiz nicht in Einklang
mit den Anforderungen steht, die in einem Rechtsstaat an die Justiz gestellt
werden.
Solange nicht eindeutig geklärt ist, aus welchem Grunde Dr. Hamer seiner
Freiheit entzogen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass Dr. Hamer am 9.9.2004
entführt worden ist, zu dem Zwecke, ihn zu ermorden.
Der Täterverdacht würde hier auf das Umfeld des italienischen Kronprinzen,
möglicherweise unter Mitwirkung der in diesem Fall auffällig rechtswidrig
handelnden Justiz in Frankreich, fallen.
Es ist breit bekannt, dass Dr. Hamer in den letzten über 20 Jahren sich
intensivst der biologisch-medizinischen Forschung zugewandt hat. Er hat wissenschaftlich
überprüfbar in einem breiten Bereich, das biologische Geschehnis nachgewiesen,
das allgemein als „Krankheit“ genannt wird. Konsequenz dieser wissenschaftlich
überprüfbaren Forschungsergebnisse des Dr. Hamer wäre dann, wenn
diese breit zur Beachtung gelangen würden, gravierende finanzielle Einbrüche
insbesondere in der Pharmaindustrie, da die wissenschaftlich überprüfbaren
Erkenntnisse des Dr. Hamer gleichzeitig einen erheblichen Teil der Produkte
der Pharmaindustrie als nicht nur überflüssig sondern auch, insbesondere
aufgrund der häufig extremen Nebenwirkungen, nicht gerechtfertigt und gesundheitsschädigend
beweist.
Zweifellos ist die Pharmaindustrie über die Forschungen und Aktivitäten
(Buchpublikationen) des Dr. Hamer nicht sehr erfreut. Im Falle, dass Dr. Hamer
entführt worden wäre, mit der Wahrscheinlichkeit, dass diese Entführung
dem Zweck dient, Herrn Dr. Hamer zu ermorden, wäre auch nicht ausgeschlossen,
dass die Täter aus dem Bereich der Pharmaindustrie kommen oder von dieser
beauftragt wurden.
Es wäre auch möglich, dass ursächlich für den gegen Dr.
Hamer gerichteten Freiheitsentzug am 9.9.2004 eine Verurteilung des Dr. Hamer
durch die französische Justiz zugrunde liegt, durch dieselbe Justiz die
sich derartig auffällig eigenartig im Hinblick auf denjenigen, der den
Sohn des Dr. Hamer getötet hat, verhalten hat und auf Betreiben dieser
selben französischen Justiz mittels Internationalem Haftbefehl die Spanische
Regierung im Rahmen der Amtshilfe gebeten wurde, Herrn Dr. Hamer die Freiheit
zu entziehen.
In seinem jetzt erschienenen neuen Buch stellt Dr. Hamer diese seine Verurteilung
durch die französische Justiz, in seiner Abwesenheit dar. Die Justizvorgänge
in Frankreich, die diesem Urteil zugrunde liegen sind vergleichbar auffällig
eigenartig, wie der Freispruch des Kronprinzen von Italien, der den Sohn des
Dr. Hamer erschossen hat. Hier ist von Zusammenhängen in der französischen
Justiz auszugehen.
Zufolge der uns vorliegenden Information wurde Dr. Hamer in Abwesenheit in Frankreich
verurteilt, weil er in einem konkreten Fall, auf biologischer Grundlage, Vorgänge
im Körper eines Menschen, die allgemein als Krankheit benannt werden, unter
Zuhilfenahme einer Aufnahme des Gehirns (Kopf-CT) dieses Menschen, allgemeinverständlich
erklärt hat.
Durch seine Forschungen in den letzten 20 Jahren erbrachte Dr. Hamer insbesondere
den Nachweis, dass die allgemeine Schulmedizin, die die Grundlage der wirtschaftlichen
Aktivitäten der Pharmaindustrie ist, nicht in biologisch-medizinisch-wissenschaftlich
überprüfbaren Tatsachen gründet, sondern nahezu ausschließlich
im Glauben, in Hypothesen, in Meinungen, in Konsense, in Irrtümern und
gar in absichtlichen Irreführungen.
Dr. Hamer erbrachte den wissenschaftlich überprüfbaren Nachweis, dass
die gegenwärtige Medizin, die theoretische Rechtfertigungsgrundlage der
Pharmaindustrie im Kern ihres Verhaltens absichtlich den Irrtum erregt, bei
ihren Äußerungen handle es sich um wissenschaftlich überprüfbare
Tatsachen, während der herrschenden Medizin tatsächlich nur unbewiesene,
teilweise wissenschaftlich-empirisch haltlose Hypothesen zugrunde liegen, die
durch die herrschende Medizin (Pharmaindustrie) wider besseren Wissens als wissenschaftlich
bewiesene Tatsachen behauptet werden.
Von „herrschender Seite“ wird Dr. Hamer vorgeworfen, dass er nicht
bereit ist, entsprechend den Verhaltensweisen im europäischen Mittelalter,
in der Medizin sich einem Glauben zu unterwerfen, sondern nach überprüfbaren
Tatsachen forscht und diese auch nachweist, die nicht in Einklang mit dem von
Dr. Hamer durch die herrschende Medizin (herrschende Pharmaindustrie) abverlangten
Glauben stehen.
Hier begegnet man Dr. Hamer nach dem Muster der mittelalterlichen Inquisitionsprozesse,
die insbesondere in Deutschland zu der verbreiteten Praxis führten, dass
Menschen, die die Wirklichkeit erforschten und sich nicht einem wirklichkeitsfremden,
aber von den herrschenden Kräften im Mittelalter abverlangten Glauben unterwarfen,
auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, ermordet wurden.
Die hohe Sorgfaltspflichterfüllung des Dr. Hamer ist schon daran erkennbar,
dass sehr bald nachdem er vor über 20 Jahren seine bedeutenden Entdeckungen
machte, er diese Entdeckungen in einer Habilitationschrift zusammenfaßte
und diese Schrift zum Zwecke der fachkompetenten Prüfung der medizinischen
Fakultät der Universität Tübingen in Deutschland vorlegte.
Trotz mehrerer Gerichtsurteile in Deutschland, die die Universität Tübingen
hier zur Prüfung verpflichten, hat die Universität Tübingen es
bis heute unterlassen, diese von Dr. Hamer vorgelegten wissenschaftlichen Beweise
zu prüfen. Wären die von Dr. Hamer vor über 15 Jahren der Universität
Tübingen vorgelegten Beweise nicht haltbar oder würde es sich hier
um Irreführung und Scharlatanerie handeln, hätte die Universität
Tübingen dieses in den letzten 15 Jahren klar benannt.
Es wird lediglich unstrittig seitens der herrschenden Medizin vorgebracht, dass
die durch Dr. Hamer vorgelegten Beweise nicht mit dem herrschenden Glauben (Hypothesen,
Meinungen, absichtliche Irreführungen usw.) in der herrschenden Medizin
in Übereinstimmung stehen.
Eine Verurteilung des Dr. Hamer, weil Dr. Hamer sich nicht dem abverlangten
Glauben in der herrschenden Medizin (Pharmaindustrie) unterwirft, mag im Mittelalter
in Europa seinen Platz gehabt haben, nicht aber im Europa zu Beginn des Dritten
Jahrtausend.
Erkennbar verletzt ein Urteil der Justiz eines Staates, dass im Kern darin gründet,
dass jemand sich weigert, der als wahr überprüfbaren Wirklichkeit
abzuschwören und sich weigert dem herrschenden Glauben zu unterwerfen,
die Grundprinzipien eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens, das von jedem
Mitgliedstaat in der Europäischen Union abzuverlangen ist.
Kein Staat der Europäischen Union ist berechtigt, im Rahmen der Amtshilfe
(z.B. Vollzug eines internationalen Haftbefehls) an der Vollstreckung eines
Urteiles mitzuwirken, weil sich jemand weigert, sich dem von ihm von herrschenden
Kräften abverlangten Glauben, der nachweislich mit der Wirklichkeit nicht
in Einklang zu bringen ist, zu unterwerfen.
Eine solche Verurteilung, wie sie in Frankreich gegen Dr. Hamer erfolgte, ist
für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union sofort als schwere
Verletzung des Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erkennen
und darf deshalb von keinem Mitgliedsstaat unterstützt werden, wie dieses
durch Verhaftung und Auslieferung erfolgen würde.
Jeder Mitgliedstaat, der an der Vollstreckung eines solchen Urteiles mitwirken
würde, würde hiermit den öffentlichen Beweis erbringen, dass
er als Mitgliedstaat der Europäischen Union wissentlich und absichtlich
schwere Menschenrechtsverletzungen (hier: Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention)
im Interesse und möglicherweise Auftrage Dritter (u.a. Pharmaindustrie,
die – eben durch Dr. Hamer nachgewiesen – nahezu ausschließlich
auf ein Glaubensgebäude aufbaut, das mit der biologischen Wirklichkeit
nicht in Einklang zu bringen ist) handeln, für die dieser Mitgliedstaat
der Europäischen Union und die in diesem Mitgliedstaat an der Vollstreckung
(z.B. Verhaftung und Auslieferung) Beteiligten früher oder später
zur vollen Verantwortung gezogen werden müssten.
Sollte dem gegen Dr. Hamer gerichteten Vorgang am 9.9.2004 ein staatliches spanisches
Handeln zugrunde liegen, dann werden wir dieses vor die zuständigen Europäischen
Stellen vorbringen müssen.
Darüber hinaus wäre dann damit zu rechnen, dass sich spanische Staatsbürger
persönlich beim König von Spanien über dieses Verhalten der spanischen
Regierung beschweren würden, aufgrund des den spanischen Staatsbürgern
offen stehenden Rechtes.
Mit freundlichem Gruss
Dr. Stefan Lanka