Dr.Stefan
Lanka Ludwig-Pfaustr.1b D-70176 Stuttgart
An die Spanische
Botschaft in Berlin
Via Fax: 030
Ð 254007420
10.9.2004
Betr.: EILT! Direkt auf den Tisch: Dringlicher
Klþrungsbedarf!
Dr. Ryke Geerd Hamer, Alhaurin el Grande bei Malaga,
Spanien
Wurde
Dr. Hamer am 9.9.2004 von Unbekannten gekidnappt (entfŸhrt) oder durch die
staatliche Gewalt Spaniens verhaftet?
Sehr geehrte
Damen und Herren,
am 9.9.2004
verursachte die Ÿber Internet verbreitete Meldung, Dr. Ryke Geerd Hamer sei
in Spanien verhaftet worden Unruhe bei vielen BŸrgern, insbesondere in Deutschland,
…sterreich und in der Schweiz.
Mittlerweile
erhielten wir von einer Augenzeugin in Malaga einen mŸndlichen Bericht Ÿber
den mehr als eigenartigen Vorgang.
Am 9.9.2004
befand sich Dr. Hamer gegen 9.30 Uhr, in der Nþhe des Hauses in dem er wohnt,
auf dem Weg zum Bþcker. Vier nicht uniformierte Personen zeigten Herrn Dr.
Hamer irgend etwas, eine gro§e MŸnze oder eine Erkennungsmarke, aber kein
schriftliches Dokument, wie es bei einer Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls
erforderlich gewesen wþre! Von diesen Personen wurde Dr. Hamer festgenommen.
Die Augenzeugin
erbat von den Personen eine Erklþrung warum Herrn Dr. Hamer sein Freiheitsrecht
entzogen wurde. Die vier Personen verweigerten dieses. Sie zwangen Herrn Dr.
Hamer in eines der zwei Autos und fuhren weg.
Hier besteht
der dringende Verdacht, dass Dr. Hamer nicht durch die staatliche Gewalt in
Spanien verhaftet worden ist, sondern gekidnappt (EntfŸhrung mšglicherweise
in der Absicht Dr. Hamer zu ermorden) worden ist.
Hier besteht
ein dringlicher Klþrungsbedarf.
Es ist eine unstrittige Tatsache, dass vor Ÿber 20 Jahren der Sohn des Dr. Hamer durch SchŸsse, die durch den Kronprinzen von Italien aus dessen Gewehr abgefeuert wurden getštet worden ist.
Auffþllig
ist hier, dass der Kronprinz von Italien wegen dieser Tat in Frankreich rechtskrþftig
verurteilt worden ist und nach dem Rechtskrþftigwerden dieses Urteiles, aufgrund
von mehr als zweifelhaften Indizien, durch die franzšsische Justiz freigesprochen
worden ist.
Es ist bekannt,
dass Dr. Hamer durchgþngig diesen Vorgang, die Tštung seines Sohnes durch
den Kronprinzen von Italien, benennt, was mšglicherweise dem Kronprinzen von
Italien und auch dem franzšsischen Staat und dessen Justiz nicht sehr genehm
ist.
Insbesondere
dieser Vorgang der franzšsischen Justiz begrŸndet die Vermutung, dass das
Verhalten der franzšsischen Justiz nicht in Einklang mit den Anforderungen
steht, die in einem Rechtsstaat an die Justiz gestellt werden.
Solange nicht
eindeutig geklþrt ist, aus welchem Grunde Dr. Hamer seiner Freiheit entzogen
wurde, muss davon ausgegangen werden, dass Dr. Hamer am 9.9.2004 entfŸhrt
worden ist, zu dem Zwecke, ihn zu ermorden.
Der Tþterverdacht
wŸrde hier auf das Umfeld des italienischen Kronprinzen, mšglicherweise unter
Mitwirkung der in diesem Fall auffþllig rechtswidrig handelnden Justiz in
Frankreich, fallen.
Es ist breit
bekannt, dass Dr. Hamer in den letzten Ÿber 20 Jahren sich intensivst der
biologisch-medizinischen Forschung zugewandt hat. Er hat wissenschaftlich
ŸberprŸfbar in einem breiten Bereich, das biologische Geschehnis nachgewiesen,
das allgemein als ãKrankheitÒ genannt wird. Konsequenz dieser wissenschaftlich
ŸberprŸfbaren Forschungsergebnisse des Dr. Hamer wþre dann, wenn diese breit
zur Beachtung gelangen wŸrden, gravierende finanzielle EinbrŸche insbesondere
in der Pharmaindustrie, da die wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Erkenntnisse
des Dr. Hamer gleichzeitig einen erheblichen Teil der Produkte der Pharmaindustrie
als nicht nur ŸberflŸssig sondern auch, insbesondere aufgrund der hþufig extremen
Nebenwirkungen, nicht gerechtfertigt und gesundheitsschþdigend beweist.
Zweifellos
ist die Pharmaindustrie Ÿber die Forschungen und Aktivitþten (Buchpublikationen)
des Dr. Hamer nicht sehr erfreut. Im Falle, dass Dr. Hamer entfŸhrt worden
wþre, mit der Wahrscheinlichkeit, dass diese EntfŸhrung dem Zweck dient, Herrn
Dr. Hamer zu ermorden, wþre auch nicht ausgeschlossen, dass die Tþter aus
dem Bereich der Pharmaindustrie kommen oder von dieser beauftragt wurden.
Es wþre auch
mšglich, dass ursþchlich fŸr den gegen Dr. Hamer gerichteten Freiheitsentzug
am 9.9.2004 eine Verurteilung des Dr. Hamer durch die franzšsische Justiz
zugrunde liegt, durch dieselbe Justiz die sich derartig auffþllig eigenartig
im Hinblick auf denjenigen, der den Sohn des Dr. Hamer getštet hat, verhalten
hat und auf Betreiben dieser selben franzšsischen Justiz mittels Internationalem
Haftbefehl die Spanische Regierung im Rahmen der Amtshilfe gebeten wurde,
Herrn Dr. Hamer die Freiheit zu entziehen.
In seinem
jetzt erschienenen neuen Buch stellt Dr. Hamer diese seine Verurteilung durch
die franzšsische Justiz, in seiner Abwesenheit dar. Die Justizvorgþnge in
Frankreich, die diesem Urteil zugrunde liegen sind vergleichbar auffþllig
eigenartig, wie der Freispruch des Kronprinzen von Italien, der den Sohn des
Dr. Hamer erschossen hat. Hier ist von Zusammenhþngen in der franzšsischen
Justiz auszugehen.
Zufolge der
uns vorliegenden Information wurde Dr. Hamer in Abwesenheit in Frankreich
verurteilt, weil er in einem konkreten Fall, auf biologischer Grundlage, Vorgþnge
im Kšrper eines Menschen, die allgemein als Krankheit benannt werden, unter
Zuhilfenahme einer Aufnahme des Gehirns (Kopf-CT) dieses Menschen, allgemeinverstþndlich
erklþrt hat.
Durch seine
Forschungen in den letzten 20 Jahren erbrachte Dr. Hamer insbesondere den
Nachweis, dass die allgemeine Schulmedizin, die die Grundlage der wirtschaftlichen
Aktivitþten der Pharmaindustrie ist, nicht in biologisch-medizinisch-wissenschaftlich
ŸberprŸfbaren Tatsachen grŸndet, sondern nahezu ausschlie§lich im Glauben,
in Hypothesen, in Meinungen, in Konsense, in IrrtŸmern und gar in absichtlichen
IrrefŸhrungen.
Dr. Hamer
erbrachte den wissenschaftlich ŸberprŸfbaren Nachweis, dass die gegenwþrtige
Medizin, die theoretische Rechtfertigungsgrundlage der Pharmaindustrie im
Kern ihres Verhaltens absichtlich den Irrtum erregt, bei ihren €u§erungen
handle es sich um wissenschaftlich ŸberprŸfbare Tatsachen, wþhrend der herrschenden
Medizin tatsþchlich nur unbewiesene, teilweise wissenschaftlich-empirisch
haltlose Hypothesen zugrunde liegen, die durch die herrschende Medizin (Pharmaindustrie)
wider besseren Wissens als wissenschaftlich bewiesene Tatsachen behauptet
werden.
Von ãherrschender
SeiteÒ wird Dr. Hamer vorgeworfen, dass er nicht bereit ist, entsprechend
den Verhaltensweisen im europþischen Mittelalter, in der Medizin sich einem
Glauben zu unterwerfen, sondern nach ŸberprŸfbaren Tatsachen forscht und diese
auch nachweist, die nicht in Einklang mit dem von Dr. Hamer durch die herrschende
Medizin (herrschende Pharmaindustrie) abverlangten Glauben stehen.
Hier begegnet
man Dr. Hamer nach dem Muster der mittelalterlichen Inquisitionsprozesse,
die insbesondere in Deutschland zu der verbreiteten Praxis fŸhrten, dass Menschen,
die die Wirklichkeit erforschten und sich nicht einem wirklichkeitsfremden,
aber von den herrschenden Krþften im Mittelalter abverlangten Glauben unterwarfen,
auf Scheiterhaufen verbrannt wurden, ermordet wurden.
Die hohe SorgfaltspflichterfŸllung
des Dr. Hamer ist schon daran erkennbar, dass sehr bald nachdem er vor Ÿber
20 Jahren seine bedeutenden Entdeckungen machte, er diese Entdeckungen in
einer Habilitationschrift zusammenfa§te und diese Schrift zum Zwecke der fachkompetenten
PrŸfung der medizinischen Fakultþt der Universitþt TŸbingen in Deutschland
vorlegte.
Trotz mehrerer
Gerichtsurteile in Deutschland, die die Universitþt TŸbingen hier zur PrŸfung
verpflichten, hat die Universitþt TŸbingen es bis heute unterlassen, diese
von Dr. Hamer vorgelegten wissenschaftlichen Beweise zu prŸfen. Wþren die
von Dr. Hamer vor Ÿber 15 Jahren der Universitþt TŸbingen vorgelegten Beweise
nicht haltbar oder wŸrde es sich hier um IrrefŸhrung und Scharlatanerie handeln,
hþtte die Universitþt TŸbingen dieses in den letzten 15 Jahren klar benannt.
Es wird lediglich
unstrittig seitens der herrschenden Medizin vorgebracht, dass die durch Dr.
Hamer vorgelegten Beweise nicht mit dem herrschenden Glauben (Hypothesen,
Meinungen, absichtliche IrrefŸhrungen usw.) in der herrschenden Medizin in
†bereinstimmung stehen.
Eine Verurteilung
des Dr. Hamer, weil Dr. Hamer sich nicht dem abverlangten Glauben in der herrschenden
Medizin (Pharmaindustrie) unterwirft, mag im Mittelalter in Europa seinen
Platz gehabt haben, nicht aber im Europa zu Beginn des Dritten Jahrtausend.
Erkennbar
verletzt ein Urteil der Justiz eines Staates, dass im Kern darin grŸndet,
dass jemand sich weigert, der als wahr ŸberprŸfbaren Wirklichkeit abzuschwšren
und sich weigert dem herrschenden Glauben zu unterwerfen, die Grundprinzipien
eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens, das von jedem Mitgliedstaat
in der Europþischen Union abzuverlangen ist.
Kein Staat
der Europþischen Union ist berechtigt, im Rahmen der Amtshilfe (z.B. Vollzug
eines internationalen Haftbefehls) an der Vollstreckung eines Urteiles mitzuwirken,
weil sich jemand weigert, sich dem von ihm von herrschenden Krþften abverlangten
Glauben, der nachweislich mit der Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen
ist, zu unterwerfen.
Eine solche
Verurteilung, wie sie in Frankreich gegen Dr. Hamer erfolgte, ist fŸr jeden
Mitgliedstaat der Europþischen Union sofort als schwere Verletzung des Art.
6 der Europþischen Menschenrechtskonvention zu erkennen und darf deshalb von
keinem Mitgliedsstaat unterstŸtzt werden, wie dieses durch Verhaftung und
Auslieferung erfolgen wŸrde.
Jeder Mitgliedstaat,
der an der Vollstreckung eines solchen Urteiles mitwirken wŸrde, wŸrde hiermit
den šffentlichen Beweis erbringen, dass er als Mitgliedstaat der Europþischen
Union wissentlich und absichtlich schwere Menschenrechtsverletzungen (hier:
Art. 6 der Europþischen Menschenrechtskonvention) im Interesse und mšglicherweise
Auftrage Dritter (u.a. Pharmaindustrie, die Ð eben durch Dr. Hamer nachgewiesen
Ð nahezu ausschlie§lich auf ein Glaubensgebþude aufbaut, das mit der biologischen
Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen ist) handeln, fŸr die dieser Mitgliedstaat
der Europþischen Union und die in diesem Mitgliedstaat an der Vollstreckung
(z.B. Verhaftung und Auslieferung) Beteiligten frŸher oder spþter zur vollen
Verantwortung gezogen werden mŸssten.
Sollte dem
gegen Dr. Hamer gerichteten Vorgang am 9.9.2004 ein staatliches spanisches
Handeln zugrunde liegen, dann werden wir dieses vor die zustþndigen Europþischen
Stellen vorbringen mŸssen.
DarŸber hinaus
wþre dann damit zu rechnen, dass sich spanische StaatsbŸrger persšnlich beim
Kšnig von Spanien Ÿber dieses Verhalten der spanischen Regierung beschweren
wŸrden, aufgrund des den spanischen StaatsbŸrgern offen stehenden Rechtes.
Mit freundlichem
Gruss
Dr.
Stefan Lanka