Dr. Caroline Markolin
An das
P.E.N.-Zentrum Deutschland, e.V.
Johano Strasser, Präsident
Karin Clark, Writers in Prison Beauftragte
Kasinostraße 3
D-64293 Darmstadt 11. November 2004
Gesendet via Email PEN-Germany@t-online.de und Fax: 011-49-6151-293414 (7 Seiten)
Betrifft: Inhaftierung des deutschen Staatsbürgers Dr. med. Ryke Geerd
Hamer in Paris
Schwere Verletzung der Menschenrechte, insb. das Recht auf Informations-
und Meinungsfreiheit sowie die Behandlung Dr. Hamers im Pariser Gefängnis
Sehr geehrter Herr Strasser,
Sehr geehrte Frau Clark,
Ich schreibe Ihnen diesen Brief aus Kanada, wo ich als österreichische
und kanadische Staatsbürgerin seit 18 Jahren lebe. Durch meine langjährige
Tätigkeit als Universitätsdozentin für deutschsprachige Literatur
an der Concordia University in Montreal ist mir der Internationale P.E.N. natürlich
bestens vertraut.
Mein Schreiben an Sie stützt sich auf die Charta des Internationalen P.E.N.
dem gemäß sich seine Mitglieder verpflichten, sich für die Rechte
deutsch schreibender Schriftsteller (auch Sachbuchautoren) einzusetzen und „jeder
Art der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung in ihrem Lande,
in der Gemeinschaft, in der sie leben, und wo immer möglich auch weltweit
entgegenzutreten“ (Art. 4). Unser hier formuliertes Anliegen fällt
insbesondere in den Kompetenzbereich des Writers-in-Prison-Committee des Internationalen
P.E.N.
Wir richten uns an den Internationalen P.E.N. mit der Bitte um Intervention
betreffend den deutschen Staatsbürger und Facharzt für Innere Medizin
Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer. Dr. Hamer wurde am 9. 9.2004 aufgrund
eines europäischen Haftbefehls in Spanien verhaftet und auf Betreiben der
französischen Justiz am 18. 10. 2004 nach Frankreich ausgeliefert. Dr.
Hamer befindet sich derzeit, verurteilt zu drei Jahren Haft ohne Bewährung,
in Fleury-Mérogis, dem zentralen Gefängnis der Pariser Region.
Anschrift:
No d` écrou 334 750 J
M.A. de Fleury-Mérogis
7 avenue des Peupliers
F-91705 Ste. Généviéve des Bois
Dr. Hamer wird vom französischen Gericht in Chambery „Betrug und
Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit“
vorgeworfen. Er wird beschuldigt durch seine ins Französische übersetzten
Publikationen seiner medizinwissenschaftlichen Bücher zum Tod von Menschen
beigetragen zu haben.
Dr. Hamers medizinwissenschaftliche Entdeckung
Der Arzt Dr. med. Ryke Geerd Hamer gilt als Entdecker der sogenannten „Fünf
Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“. Seit 2004 sind Dr. Hamers
Entdeckungen unter dem Namen „Germanische Neue Medizin®“ (deutsch)
und „German New Medicine®“ (englisch) markenrechtlich geschützt.
Dr. Hamers Forschung begann vor über zwanzig Jahren, nachdem sein Sohn
Dirk am 18.8.1978 vom italienischen Prinzen Victor Emanuele von Savoyen auf
der Insel Cavallo in einem Boot schlafend durch einen Gewehrschuß tödlich
getroffen wurde. Dirk starb am 7.12.1978 an seinen Verletzungen. Drei Monate
später wurde Dr. Hamer mit Hodenkrebs diagnostiziert. Da Dr. Hamer bis
zu diesem Zeitpunkt nie ernstlich krank gewesen war, lag für ihn die Vermutung
nahe, daß seine Krebserkrankung durch den schweren Verlust seines Sohnes
ausgelöst wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Hamer Chefinternist in einer
Münchner Krebsklinik. Seinem Forschungsdrang folgend, begann er in der
Münchner Klinik seine Patienten systematisch auf die Ursache, die Entwicklung
und den Heilverlauf von Krebs zu untersuchen. Was er entdeckte war revolutionär!
Auf der Grundlage von 200 Patientenfällen konnte er nachweisen, daß
der Auslöser jeder Erkrankung ein hochdramatisches Schockerlebnis ist,
das – und das war die große Entdeckung – im Hirn CT (Computertomographie)
an der dem Konfliktschock entwicklungsgeschichtlich korrespondierenden Stelle
als „Herd“ sichtbar ist. Dr. Hamer entdeckte eine eindeutige und
systematische Beziehung zwischen bestimmten Konflikten, wie sich diese Konflikte
als sogenannte Krankheit auf der Organebene manifestieren und wie diese psychischen
und organischen Prozesse an das Gehirn, als dem Kontrollzentrum und Vermittler
zwischen Psyche und Körper, gekoppelt sind. Dr. Hamer konnte somit erstmals
den wissenschaftlichen Beweis liefern, daß Krebs nicht – wie bisher
vermutet - ein sinnloses Wuchern von tödlichen Krebszellen ist, sondern
ein sinnvolles biologisches, ja sogar vorhersehbares Geschehen, das die Natur
als „Sonderprogramm“ entwickelt hat, um dem Individuum (Mensch wie
Tier), eine Chance zu geben, einen unerwarteten biologischen Konfliktschock
zu bewältigen. Diese Erkenntnis hat Dr. Hamer bis heute durch über
40.000 Patientenfälle bestätigt gefunden. Das heißt, wir haben
durch Dr. Hamers Forschung seit mehr als 20 Jahren einen wissenschaftlichen
Beleg dafür, daß Krebs keine lebensbedrohliche Krankheit ist, sondern
im Gegenteil ein gut verstehbarer Vorgang, der sich präzise an die entwicklungsgeschichtlichen
Gegebenheiten hält. Warum wird diese geniale Entdeckung, die Tausende Menschen
vor dem Krebsterror verschont hätten, nicht auf universitärer Ebene
gelehrt??
1981 hat Dr. Hamer seine Forschungsergebnisse an der Medizinischen Fakultät
der Universität Tübingen als Habilitationsschrift eingereicht. Bis
zum heutigen Tage verweigert die Universität Tübingen trotz zweier
Gerichtsurteile die Überprüfung von Dr. Hamers Entdeckungen (siehe
mehr weiter unten).
1986 wurde Dr. Hamer die Approbation entzogen. Warum? Weil er seiner Lehre „nicht
abschwören wollte“ (so steht es wörtlich im Urteil). Und da
Dr. Hamer „dreimal mit einem Patienten über Neue Medizin kostenlos
gesprochen“ hat, wurde er, weil seine Meinungsäußerung als
Behandlung interpretiert wurde, am 9.9.1997 wegen Verstoßes gegen das
Heilpraktikergesetz in Köln zu 19 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach
dieser Gefängnisstrafe war er gezwungen, nach Spanien ins Exil zu gehen.
Am 9.9.2004 (auf den Tag genau 7 Jahre nach seiner ersten Verhaftung) wurde
Dr. Hamer wieder verhaftet – diesmal weil eine andere Person Menschen
über seine Forschungen und Bücher informiert hat. (mehr zur Germanischen
neuen Medizin® http://www.neue-medizin.de ) sowie eine Liste von Dr. Hamers
Publikationen: http://neue-medizin.de/literatur.html).
Hintergründe der Verhaftung Dr. Hamers am 9. 9. 2004 und der Auslieferung
am 18.10.2004
Der Verhaftung von Dr. Hamer am 9. September 2004 liegt ein mehr als zweifelhaftes
Revisionsverfahren zugrunde. Dr. Hamer wurde im Jänner 2000 (vor 4 Jahren)
vom französischen Gericht in Chambery in Abwesenheit zu 18 Monaten Gefängnis
– davon 9 mit und 9 Monate ohne Bewährung – und einer Geldstrafe
von rund 7.000 Euro verurteilt. Die Anklage lautete: „Betrug und Komplizenschaft
bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit“. Laut einer
AFP-Pressemeldung (1.6.2004) sollen „mehrere Patienten“ gestorben
sein, nachdem sie von Mitgliedern des Vereins „Stoppt den Krebs“
in Chambery über Dr. Hamers medizinische Entdeckungen informiert wurden
und infolge eine weitere Behandlung durch Chemotherapie ablehnten. Dr. Hamer
wird somit auf der Grundlage der Publikation seiner medizinischen Bücher
für den Tod dieser Patienten mitverantwortlich gemacht. Man muß klarstellen,
daß Dr. Hamer die besagten Personen in Frankreich nicht selbst informiert
hat, weil er zu dieser Zeit in Deutschland war.
Ende Mai 2004 hat sich dann etwas in der Justiz sicherlich Einmaliges ereignet:
das französische Gericht (Cour D´Appel de Chambery) hat das Berufungsv
erfahren gegen Dr. Hamer durchgeführt – ohne Ladung bzw. ohne seinen
Anwalt oder ihn selbst davon in Kenntnis zu setzen! Dr. Hamer selbst hat am
27. Mai 2004 durch ein Fax eines Zeitungsartikels aus Frankreich, mit der Überschrift:
Hamer aux abonnés absents, zu deutsch: Hamer auf Tauchstation überhaupt
erst von diesem Prozeß erfahren.
Da das Strafausmaß aus der vorherigen Instanz nicht reichte, um einen
europäischen Haftbefehl zu bewirken, weil von den 18 Monaten ja 9 Monate
zur Bewährung ausgesetzt waren, forderte die Staatsanwaltschaft eine längere
Haftstrafe. Für den europäischen Haftbefehl ist eine Gefängnisstrafe
von mindestens 12 Monaten – ohne Bewährung – erforderlich.
Frau Oberstaatsanwältin Jakobine D. hat vom Gericht verlangt, Dr. Hamer
„zu einer ausreichenden Strafe zu verurteilen, um einen europäischen
Haftbefehl anfordern zu können“, wörtlich: „wenigstens
1 Jahr Gefängnisstrafe (ohne Bewährung)“. Sie hat sogar schon
vorweggenommenerweise an den europäischen Gerichtshof appelliert, die Strafe
von über 1 Jahr zu bestätigen, wenn es soweit ist.
Am 1. Juli 2004 war es soweit! Und: das Urteil wurde sogar noch verschärft.
Dr. Hamer wurde wegen „Betrugs und illegaler Ausübung medizinischer
Tätigkeit“ in absentia zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Darüber hinaus hat man Dr. Hamer zu etwa 200.000 Euro Wiedergutmachung
verurteilt, die er an ihm völlig unbekannte(!!) Leute bezahlen soll, die
behaupten, durch die Germanische Neue Medizin bzw. durch seine Bücher Nachteile
erlitten zu haben. (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040914_Hamer_Erklaerung.htm)
Mit dem Revisionsverfahren und der am 1. 6. 2004 erfolgten Verurteilung von
Dr. Hamer in absentia zu 3 Jahren Haft wurde für Dr. Hamer ein Strafmaß
gefordert, das nicht der Schwere der Tat entspricht, sondern das vielmehr dazu
zu dienen scheint, die nötige Voraussetzung zu schaffen, dem in Malaga
(Spanien) lebenden „Täter“ über einen präventiven
(!) europäischen Haftbefehl habhaft zu werden. Das Urteil im ersten Verfahren
war deutlich geringer gewesen.
Ein Interview mit Dr. Hamers spanischem Anwalt, veröffentlicht in der der
spanischen Zeitung „Discovery DSUDAD“, enthält aufschlußreiche
Informationen. „Der spanische Anwalt Dr. Hamer`s, der ihn bis dato weder
persönlich noch die Germanische Neue Medizin kannte, äußerte
sich erstaunt über die angegebenen Gründe und auch darüber, wie
es möglich ist, daß das französische Gericht, während das
Urteil noch Gegenstand eines Revisionsantrages sei, bereits einen europäischen
Haftbefehl (präventiv) durchgeführt habe. In Spanien jedenfalls sei
es unvorstellbar, jemanden unter diesen Umständen zu verhaften. Außerdem
hält er es für unrecht, daß Dr. Hamer in Abwesenheit verurteilt
worden ist, obwohl er dem Gericht ein Attest vorgelegt hat, dass er zum Zeitpunkt
des Gerichtstermins krank war und einen neuen Termin verlangt hat. Der Anwalt
stellte auch die Frage, warum das Gericht eine Verschiebung abgelehnt und ihn
in Abwesenheit und daher schutzlos verurteilt hat. Oder warum man z.B. keinen
Haftbefehl durchgeführt hat, um seine Anwesenheit bei dem Prozess sicher
zu stellen. Sobald eine Berufung beauftragt sei, wäre es nicht erlaubt
eine vorbeugende Inhaftierung in Aussicht auf ein günstigeres Urteil zu
befehlen. Außerdem wäre der Wohnort Dr. Hamer`s dem Gericht bekannt
gewesen, so daß auch keine Fluchtgefahr bestanden hätte. Was hier
passiert wäre, sei sehr seltsam und seiner Meinung nach völlig unbegründet
und dem Verfahren zuwiderlaufend“.
Dr. Hamers Inhaftierung vor dem Hintergrund der Verifikationen seiner Entdeckungen
Dr. Hamers Forschungen wurde bisher über 20 mal verifiziert (mit notariellen
Beglaubigungen)
Beispiele;
09. Dezember 1988: Überprüfung Universität Wien, unterzeichnet
von:
Dr. Elisabeth M. Rozkydal, Allgemeinärztin
Prof. Jörg Birkmayer, Facharzt für Labormedizin
Dr. Franz Reinisch, Facharzt für Innere Medizin
Doktor Fritz Eberz, Assistenzarzt.
12./13. Mai 1990: Überprüfung durch eine Ärzte-Konferenz in Namur
(Belgien), unterzeichnet von Ärzten der Konferenz (16 Unterschriften).
24. Juni 1992: Prüfung durch die medizinische Fakultät von Düsseldorf,
unterzeichnet von: Prof. Dr. E. A. Stemmann, Chefarzt der Kinderklinik Gelsenkirchen
und Dr. Elke Mühlpfort, Kinder- und Schulärztin.
8. und 9. September 1998: Überprüfung durch die Universität von
Trnavská, am onkologischen Institut Hl. Elizabeth in Bratislava und in
der onkologischen Abtlg. des Krankenhauses in Trnava, unterzeichnet durch: Prof.
MUDR. J. Pogády, DrSc, Prof. der Psychiatrie und Vorsitzender der Kommission;
Prof. MUDR;
V. Krcmery, DrSc, Dekan d. Fakultät; Doc. RN Dr. Josef Miklosko, DrSc,
Prorektor der Fakultät für Forschung (siehe http://neue-medizin.de/dokument_trnava.html)Mit
der Verifikation der Universität Trnava bestätigt eine aus aus zehn
Wissenschaftlern der Universität bestehende Kommission die Richtigkeit
der Entdeckungen des Dr. Hamer über die Entstehung, den Verlauf und das
Heilungsgeschehen von Krankheiten. Es ist festzuhalten, daß mit diesem
Dokument die medizinwissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer über
die biologischen Abläufe bei Krankheiten auf eine allgemein anerkannte
akademische Ebene gestellt wird. Seit 1998 erfolgte in der Medizinwissenschaft
nirgends eine Falsifikation von Dr. Hamers Forschungsergebnissen. Es gibt lediglich
Aussagen, daß diese Entdeckungen nicht in Einklang stehen mit den bisherigen
Meinungen (Vermutungen, Theorien, Hypothesen, u.a.) der herkömmlichen Medizinwissenschaft.
Dr. Hamers Entdeckung im Zusammenhang mit dem Gesetz zum „Schutz der Gesundheit“
Art. 10 Abs. 2 der EMK besagt, daß das Recht „Nachrichten zu verbreiten“,
per Gesetz eingeschränkt werden kann, u.a. durch Gesetze, die dem „Schutz
der Gesundheit“ dienen.
Auf der Grundlage der zahlreichen Verifikationen der Germanischen neuen Medizin®,
insbesondere der Überprüfung durch die Universität Trnava, aber
auch aufgrund der vielen Schreiben von Patienten und Ärztekollegen, die
die „Hilfe bei sehr vielen Leiden“ durch die praktische Anwendung
von Dr. Hamers Entdeckungen dokumentieren (siehe Brief Dr. med. Willibald Stangl
an die Deutsche Botschaft in Madrid, 28.9.2004; http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040928_Stangl_an_Botschaft.htm
), kann im Interesse des Schutzes der Gesundheit die Veröffentlichung (Verbreitung
von Nachrichten) der wissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer nicht als
Straftat gewertet werden – auch nicht in Frankreich.
Die schon seit über 20 Jahren andauernde Erkenntnisunterdrückung der
Germanischen neuen Medizin® und Dr. Hamers derzeitige Inhaftierung in Frankreich
erscheint vor dem Hintergrund des höchstrichterlich festgehalten Urteils
(BGH-Urteil IV ZR 135/92), daß jede Krebstherapie ein Experiment ist,
da die Schulmedizin Krebs wissenschaftlich nicht richtig deuten kann, unfaßbar!
Dr. Hamers Inhaftierung im Zusammenhang mit der Rolle der Universität Tübingen
Im Oktober 1981 hat Dr. med. Ryke Geerd Hamer seine Entdeckung der „Fünf
Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“ an der Medizinischen Fakultät
der Universität Tübingen als Habilitation eingereicht. Obwohl die
Universität Tübingen per Verfassung zur Evalulierung der Habilitation
verpflichtet ist, lehnt sie bis heute trotz eindeutiger Verurteilung hierzu
vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (AZ 3 K 1180/86 vom 17.Dez. 1986) die Prüfung
der Habilitation ab!
Am 18.8.2003 verfaßte Prof. Hans-Ulrich Niemitz von der Hochschule für
Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig auf Ersuchen von Dr. Hamer ein wissenschaftstheoretisches
„Gutachten zur Neuen Medizin“ (siehe (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030818_Gutachten.htm).
Am 18.3.2004 schrieb Prof. Niemitz eine „Stellungnahme zur Stellungnahme“
der Professoren Keuth (Wissenschaftstheoretiker) und Rassner (Mediziner), beide
von der Universität Tübingen. Darin zitiert Prof. Niemitz Auszüge
aus dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (Hervorhebungen von
mir):
„Vor Gericht (am 16.12.86, Verwaltungsgericht Sigmaringen) wurde der Dekan
der (Medizinischen) Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, gefragt, ob denn
Dr. Hamer mit seiner „Neuen Medizin“ Recht haben könnte. Prof.
Voigt bejahte dies mit dem Hinweis: „In der Schulmedizin weiß man
über Krebs quasi nichts!“ Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob
es stimme, was Dr. Hamer sage, daß man innerhalb von ein bis zwei Tagen
zweifelsfrei durch Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen
könne, ob die „Neue Medizin“ naturwissenschaftlich richtig
ist. Prof. Voigt: „Ob in ein, zwei oder drei Tagen kann ich nicht sagen,
aber im Prinzip stimmt es!“ Auf die Zwischenfrage Dr. Hamers, ob sich
Prof. Voigt erinnern könne, 1981 versprochen zu haben, daß die „Neue
Medizin“ nach naturwissenschaftlichen Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit
in diesem Habilitationsverfahren geprüft würde, antwortete er: „Das
stimmt zwar, daß ich das versprochen habe, aber die (Medizinische) Fakultät
hat es abgelehnt. Deshalb muss ich die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!“
Die (Medizinische) Fakultät lehnte 1981/1982 die Habilitationsarbeit mit
150:0 Stimmen ohne Enthaltung ab.“ ... Der Vorsitzende Richter Dr. Iber
ergriff wieder das Wort: „Also Herr Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne
recht haben, und Sie geben zu, man könne naturwissenschaftlich in ein bis
drei Tagen prüfen, ob seine „Neue Medizin“ richtig ist. Wenn
sie aber richtig ist, dann müßten Sie ihn doch habilitieren!“
Prof. Voigt: „Natürlich!“ Vorsitzender Dr. Iber: „Ja,
Herr Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Dr. Hamer könnte recht haben
sagen Sie und Sie können das in kürzester Zeit nachprüfen, warum
prüfen Sie es denn nicht?“ Prof. Voigt: „Wir wollen gar nicht
wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!“ ... Vorsitzender Dr. Iber: „Wie,
Sie wollen gar nicht wissen, ob Dr. Hamer mit seiner Neuen Medizin recht hat?
Es ist doch ein Habilitationsverfahren, das müssen Sie doch prüfen!“
Prof. Voigt „Nein, wir müssen nur ein Habilitationsverfahren machen,
mit zwei Gutachtern. Ob er recht hat, interessiert nicht!“ ... Vorsitzender
Dr. Iber: „Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es leicht prüfen
könnten und es eigentlich prüfen müßten und obwohl es doch
so weitreichende Folgen hätte?“ Prof. Voigt: „Nein, wir wollen
es nicht wissen. Und ich werde immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er schreibt!““
(http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040318_Niemitz_Stellungnahme.htm;
Prof. Niemitz zitiert auch als Quelle Therese Schwarzenberg Veröffentlichung:
Krebs – heilende Krankheit?, 2001. Gutachten Prof. Niemitz http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030818_Gutachten.htm)
Die Weigerung der Universität Tübingen, die von Dr. Hamer in seiner
Habilitationsschrift festgehaltenen medizinisch-wissenschaftlichen Entdeckungen
zu überprüfen, hat Folgen, die nicht nur von der Universität
Tübingen selbst, sondern auch vom Wissenschaftsministerium der Landesregierung
Baden-Württemberg, das die Aufsichtspflicht über Habilitationsverfahren
inne hat, mitzuverantworten sind. In der Mißachtung ihrer Pflichten gründet
ursächlich Dr. Hamers Entzug der Approbation, seine Gefängnishaft
in Deutschland, seine Flucht ins Exil, sowie die Verurteilung und jetzige Inhaftierung
in Frankreich. Neben diesen beruflich wie persönlich tragischen Auswirkungen
für Dr. Hamer hat dieses Fehlverhalten der beiden Institutionen auch Folgen
auf das gesamte medizinische System, insbesondere auf die jährlich Tausenden
von hilfesuchenden, kranken Menschen, denen seit 23 Jahren eine humane Alternative
zu den herkömmlichen „Therapien“ verwehrt bleibt.
Aus dem SPIEGEL-Artikel „Giftkur ohne Nutzen“ (Nr. 41, 4.10.2004,
S.160 ff) geht klar hervor, daß die „Giftkur“ Chemo keine
Heilung oder Remission bringt, jedoch die Lebensqualität entscheidend verschlechtert
und die Patienten meist nicht an Krebs, sondern an den „Nebenwirkungen“
der Therapie sterben (http://www.pilhar.com/News/Presse/2004/20041004_Spiegel_Giftkur_Chemo.htm).
Bereits im Jahre 1989 hat Prof. Dr. Abel vom Krebsforschungsinstitut Heidelberg
in seinem Buch „Chemotherapien fortgeschrittener Karzinome“ bestätigt,
daß „98% der Kranken im Laufe von 5 Jahren nach der Therapie gestorben
sind“. Die Behandlung nach der Germanischen neuen Medizin® bietet
eine 92%ige Überlebenschance!! Die belegte Statistik für diese bemerkenswert
hohe Erfolgsrate verdankt Dr. Hamer der Staatsanwaltschaft höchstpersönlich.
Im Zuge von Dr. Hamers Verhaftung im Jahre 1997 mußte der Staatsanwalt
zugeben, daß 6.000 von 6.500 meist an ‘unheilbarem’ Krebs
erkrankten Patienten nach mehr als 5 Jahren noch am Leben waren.
Es soll auch hier festgehalten werden, daß eine wissenschaftliche Überprüfung
der „Fünf Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“ vom
Gericht in Chambery trotz bisher 10 Anträgen durch die Anwältin des
Dr. Hamer abgelehnt wird. Es wurde von diesem Gericht sogar eine Organisation
namens I`UNADFI, das staatliche Antisekten-Dezernat, als Nebenkläger zugelassen.
Damit soll Dr. Hamer in der Öffentlichkeit diskriminiert und als Sektenguru
dargestellt werden.
Dr. Hamers erniedrigende Behandlung im Pariser Gefängnis
In einem Brief vom 21.10.2004 berichtet Dr. Hamer über seine Behandlung
im Gefängnis in Paris:
„Die letzten drei Tage waren der reine Horror. 45 Stunden Schlafentzug-Folter.
Immer wieder alles durchsucht, immer wieder nackend ausziehen und 2 Nächte
auf kalten Steinfliesen ohne Decke, ohne Matte. Am ganzen Tag nur 1 Sandwich
und 1⁄2 Liter Wasser, und das erst mittags um 2 Uhr. Mit Frühstück
war gar nichts. Selbst die 20 m zum Klosett wurden mir Handschellen angelegt
... Ich fühle mich wie im Konzentrationslager. Gleich am 1. Tag versuchte
man, ob ich mich nicht freiwillig psychiatrisieren lassen wolle. Mein Delikt
ist jetzt festgemacht: Illegale, unerlaubte Behandlung ‚en genrale, d.h.
durch meine Bücher.“ (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20041101_Info_Hamer.htm)
Eine derartige menschenrechtsverletzende Behandlung ist auf der Grundlage der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK, Artikel 3) unakzeptierbar.
Aus Dr. Hamers Schreiben vom 21.10.2004 geht auch hervor, daß keiner seiner
Familienangehörigen mit ihm Kontakt aufnehmen konnten, im Gegenteil: man
hat den Kontakt willkürlich behindert! Einer Notiz vom 8.11.2004 bei http://www.pilhar.com/News/news.htm
ist zu entnehmen: „Nach Auskunft des Sohnes von Dr. Hamer, hat auch er
bisher keine Besuchserlaubnis erhalten, mit seinem Vater noch nicht Kontakt
aufnehmen können.“
Da, laut Auskunft der deutschen Botschaft in Paris, nur enge Familienmitglieder
eine Besuchserlaubnis erhalten, bedeutet das, daß Dr. Hamer allein vom
21.10 - 8.11. (18 Tage) völlig isoliert gehalten wird (mit heutigem Datum
11.11. ist uns keine Veränderung dieser Situation bekannt).
Beunruhigend ist auch eine persönliche Notiz von Dr. Hamer an seine Freunde
vom 13.10.2004, worin er schreibt: „Heute habe ich durch eine Luke den
Bescheid durchgereicht bekommen, dass ich nach Frankreich verschleppt werde…
Eine Woche zuvor hat mir einer der Anwälte schon gesagt, falls ich doch
nach Frankreich verschleppt würde – was er unter dem politischen
Druck für möglich hält - würden sie den spanischen Staat
bitten, bei den Franzosen zu beantragen, dass ich nicht gefoltert und nicht
psychiatrisiert würde… Offenbar ist Folter in Frankreich üblich.”
Gemäß Artikel 3 der EMK ist Folter rechtswidrig – das gilt
auch für Frankreich!
Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte festhalten:
1) Im dargestellten Fall „Dr. Hamer“ wird das Grundrecht auf Meinungs-
und Informationsfreiheit als Strafbestand, d.h. als kriminelle Handlung, gewertet.
2) Es wird als Straftat interpretiert, daß ein erfahrener Arzt und Wissenschaftler
seine mehrfach überprüften Entdeckungen, die als „neue“
Erkenntnisse naturgemäß nicht unbedingt im Einklang stehen (müssen)
mit den „alten“ Theorien der Schulmedizin, der Öffentlichkeit
zugänglich macht.
3) Die trotz Verurteilung vom Verwaltungsgericht Sigmaringen weiter andauernde
Weigerung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen,
Dr. Hamers Habilitationsschrift zu prüfen steht in ursächlichen Zusammenhang
mit Dr. Hamers derzeitiger Inhaftierung in Frankreich.
Sehr geehrter Herr Strasser, wir bitten Sie, in Ihrer Funktion als Präsident
der deutschen Sektion des Internationalen P.E.N. sowie Frau Karin Clark, die
Writers in Prison-Beauftragte, in der in diesem Schreiben dargelegten „Causa
Dr. Hamer“ zu intervenieren. Bitte lassen Sie mich umgehend wissen (per
Email oder Fax), inwiefern wir von unserer Seite eine Intervention des Internationalen
P.E.N. bzw. des Writers-in-Prison-Committees zur schnellstmöglichen Freilassung
von Dr. Hamer unterstützen können.
Zu Ihrer Information: Amnesty International wurde ebenfalls mit dem Fall Dr.
Hamer betraut.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,
gez. Dr. Caroline Markolin
President, German New Medicine® Association
P.S.: Eine Veröffentlichung dieses Briefes behalten wir uns vor.
Am 25. November 2004 antwortete die Organisation mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Dr. Markolin,
nach Rücksprache mit dem Internationalen P.E.N. Writers in Prison Committee,
London, ist es uns leider nicht möglich, im Fall Dr. med. R. G. Hamers
zu intervenieren, da Angelegenheiten, in denen es um Fragen der medizinischen
Ethik geht, außerhalb des Aufgabenbereichs der P.E.N.-Organisation liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Johano Strasser
Präsident
PEN-Zentrum Deutschland