Dr. Caroline Markolin


An das 
P.E.N.-Zentrum Deutschland, e.V.
Johano Strasser, Präsident
Karin Clark, Writers in Prison Beauftragte
Kasinostraße 3
D-64293 Darmstadt 11. November 2004


Gesendet via Email PEN-Germany@t-online.de und Fax: 011-49-6151-293414 (7 Seiten)


Betrifft: Inhaftierung des deutschen Staatsbürgers Dr. med. Ryke Geerd Hamer in Paris
Schwere Verletzung der Menschenrechte, insb. das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit sowie die Behandlung Dr. Hamers im Pariser Gefängnis 
 
 
Sehr geehrter Herr Strasser, 
Sehr geehrte Frau Clark,
Ich schreibe Ihnen diesen Brief aus Kanada, wo ich als österreichische und kanadische Staatsbürgerin seit 18 Jahren lebe. Durch meine langjährige Tätigkeit als Universitätsdozentin für deutschsprachige Literatur an der Concordia University in Montreal ist mir der Internationale P.E.N. natürlich bestens vertraut.
Mein Schreiben an Sie stützt sich auf die Charta des Internationalen P.E.N. dem gemäß sich seine Mitglieder verpflichten, sich für die Rechte deutsch schreibender Schriftsteller (auch Sachbuchautoren) einzusetzen und „jeder Art der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung in ihrem Lande, in der Gemeinschaft, in der sie leben, und wo immer möglich auch weltweit entgegenzutreten“ (Art. 4). Unser hier formuliertes Anliegen fällt insbesondere in den Kompetenzbereich des Writers-in-Prison-Committee des Internationalen P.E.N. 
Wir richten uns an den Internationalen P.E.N. mit der Bitte um Intervention betreffend den deutschen Staatsbürger und Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer. Dr. Hamer wurde am 9. 9.2004 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Spanien verhaftet und auf Betreiben der französischen Justiz am 18. 10. 2004 nach Frankreich ausgeliefert. Dr. Hamer befindet sich derzeit, verurteilt zu drei Jahren Haft ohne Bewährung, in Fleury-Mérogis, dem zentralen Gefängnis der Pariser Region. 


Anschrift: 
No d` écrou 334 750 J
M.A. de Fleury-Mérogis
7 avenue des Peupliers
F-91705 Ste. Généviéve des Bois


Dr. Hamer wird vom französischen Gericht in Chambery „Betrug und Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit“ vorgeworfen. Er wird beschuldigt durch seine ins Französische übersetzten Publikationen seiner medizinwissenschaftlichen Bücher zum Tod von Menschen beigetragen zu haben. 

Dr. Hamers medizinwissenschaftliche Entdeckung
Der Arzt Dr. med. Ryke Geerd Hamer gilt als Entdecker der sogenannten „Fünf Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“. Seit 2004 sind Dr. Hamers Entdeckungen unter dem Namen „Germanische Neue Medizin®“ (deutsch) und „German New Medicine®“ (englisch) markenrechtlich geschützt. 

Dr. Hamers Forschung begann vor über zwanzig Jahren, nachdem sein Sohn Dirk am 18.8.1978 vom italienischen Prinzen Victor Emanuele von Savoyen auf der Insel Cavallo in einem Boot schlafend durch einen Gewehrschuß tödlich getroffen wurde. Dirk starb am 7.12.1978 an seinen Verletzungen. Drei Monate später wurde Dr. Hamer mit Hodenkrebs diagnostiziert. Da Dr. Hamer bis zu diesem Zeitpunkt nie ernstlich krank gewesen war, lag für ihn die Vermutung nahe, daß seine Krebserkrankung durch den schweren Verlust seines Sohnes ausgelöst wurde. Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Hamer Chefinternist in einer Münchner Krebsklinik. Seinem Forschungsdrang folgend, begann er in der Münchner Klinik seine Patienten systematisch auf die Ursache, die Entwicklung und den Heilverlauf von Krebs zu untersuchen. Was er entdeckte war revolutionär! Auf der Grundlage von 200 Patientenfällen konnte er nachweisen, daß der Auslöser jeder Erkrankung ein hochdramatisches Schockerlebnis ist, das – und das war die große Entdeckung – im Hirn CT (Computertomographie) an der dem Konfliktschock entwicklungsgeschichtlich korrespondierenden Stelle als „Herd“ sichtbar ist. Dr. Hamer entdeckte eine eindeutige und systematische Beziehung zwischen bestimmten Konflikten, wie sich diese Konflikte als sogenannte Krankheit auf der Organebene manifestieren und wie diese psychischen und organischen Prozesse an das Gehirn, als dem Kontrollzentrum und Vermittler zwischen Psyche und Körper, gekoppelt sind. Dr. Hamer konnte somit erstmals den wissenschaftlichen Beweis liefern, daß Krebs nicht – wie bisher vermutet - ein sinnloses Wuchern von tödlichen Krebszellen ist, sondern ein sinnvolles biologisches, ja sogar vorhersehbares Geschehen, das die Natur als „Sonderprogramm“ entwickelt hat, um dem Individuum (Mensch wie Tier), eine Chance zu geben, einen unerwarteten biologischen Konfliktschock zu bewältigen. Diese Erkenntnis hat Dr. Hamer bis heute durch über 40.000 Patientenfälle bestätigt gefunden. Das heißt, wir haben durch Dr. Hamers Forschung seit mehr als 20 Jahren einen wissenschaftlichen Beleg dafür, daß Krebs keine lebensbedrohliche Krankheit ist, sondern im Gegenteil ein gut verstehbarer Vorgang, der sich präzise an die entwicklungsgeschichtlichen Gegebenheiten hält. Warum wird diese geniale Entdeckung, die Tausende Menschen vor dem Krebsterror verschont hätten, nicht auf universitärer Ebene gelehrt??

1981 hat Dr. Hamer seine Forschungsergebnisse an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen als Habilitationsschrift eingereicht. Bis zum heutigen Tage verweigert die Universität Tübingen trotz zweier Gerichtsurteile die Überprüfung von Dr. Hamers Entdeckungen (siehe mehr weiter unten).

1986 wurde Dr. Hamer die Approbation entzogen. Warum? Weil er seiner Lehre „nicht abschwören wollte“ (so steht es wörtlich im Urteil). Und da Dr. Hamer „dreimal mit einem Patienten über Neue Medizin kostenlos gesprochen“ hat, wurde er, weil seine Meinungsäußerung als Behandlung interpretiert wurde, am 9.9.1997 wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz in Köln zu 19 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach dieser Gefängnisstrafe war er gezwungen, nach Spanien ins Exil zu gehen.
Am 9.9.2004 (auf den Tag genau 7 Jahre nach seiner ersten Verhaftung) wurde Dr. Hamer wieder verhaftet – diesmal weil eine andere Person Menschen über seine Forschungen und Bücher informiert hat. (mehr zur Germanischen neuen Medizin® http://www.neue-medizin.de ) sowie eine Liste von Dr. Hamers Publikationen: http://neue-medizin.de/literatur.html).

Hintergründe der Verhaftung Dr. Hamers am 9. 9. 2004 und der Auslieferung am 18.10.2004
Der Verhaftung von Dr. Hamer am 9. September 2004 liegt ein mehr als zweifelhaftes Revisionsverfahren zugrunde. Dr. Hamer wurde im Jänner 2000 (vor 4 Jahren) vom französischen Gericht in Chambery in Abwesenheit zu 18 Monaten Gefängnis – davon 9 mit und 9 Monate ohne Bewährung – und einer Geldstrafe von rund 7.000 Euro verurteilt. Die Anklage lautete: „Betrug und Komplizenschaft bei der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit“. Laut einer AFP-Pressemeldung (1.6.2004) sollen „mehrere Patienten“ gestorben sein, nachdem sie von Mitgliedern des Vereins „Stoppt den Krebs“ in Chambery über Dr. Hamers medizinische Entdeckungen informiert wurden und infolge eine weitere Behandlung durch Chemotherapie ablehnten. Dr. Hamer wird somit auf der Grundlage der Publikation seiner medizinischen Bücher für den Tod dieser Patienten mitverantwortlich gemacht. Man muß klarstellen, daß Dr. Hamer die besagten Personen in Frankreich nicht selbst informiert hat, weil er zu dieser Zeit in Deutschland war. 

Ende Mai 2004 hat sich dann etwas in der Justiz sicherlich Einmaliges ereignet: das französische Gericht (Cour D´Appel de Chambery) hat das Berufungsv
erfahren gegen Dr. Hamer durchgeführt – ohne Ladung bzw. ohne seinen Anwalt oder ihn selbst davon in Kenntnis zu setzen! Dr. Hamer selbst hat am 27. Mai 2004 durch ein Fax eines Zeitungsartikels aus Frankreich, mit der Überschrift: Hamer aux abonnés absents, zu deutsch: Hamer auf Tauchstation überhaupt erst von diesem Prozeß erfahren.
Da das Strafausmaß aus der vorherigen Instanz nicht reichte, um einen europäischen Haftbefehl zu bewirken, weil von den 18 Monaten ja 9 Monate zur Bewährung ausgesetzt waren, forderte die Staatsanwaltschaft eine längere Haftstrafe. Für den europäischen Haftbefehl ist eine Gefängnisstrafe von mindestens 12 Monaten – ohne Bewährung – erforderlich. Frau Oberstaatsanwältin Jakobine D. hat vom Gericht verlangt, Dr. Hamer „zu einer ausreichenden Strafe zu verurteilen, um einen europäischen Haftbefehl anfordern zu können“, wörtlich: „wenigstens 1 Jahr Gefängnisstrafe (ohne Bewährung)“. Sie hat sogar schon vorweggenommenerweise an den europäischen Gerichtshof appelliert, die Strafe von über 1 Jahr zu bestätigen, wenn es soweit ist.

Am 1. Juli 2004 war es soweit! Und: das Urteil wurde sogar noch verschärft. Dr. Hamer wurde wegen „Betrugs und illegaler Ausübung medizinischer Tätigkeit“ in absentia zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Darüber hinaus hat man Dr. Hamer zu etwa 200.000 Euro Wiedergutmachung verurteilt, die er an ihm völlig unbekannte(!!) Leute bezahlen soll, die behaupten, durch die Germanische Neue Medizin bzw. durch seine Bücher Nachteile erlitten zu haben. (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040914_Hamer_Erklaerung.htm)

Mit dem Revisionsverfahren und der am 1. 6. 2004 erfolgten Verurteilung von Dr. Hamer in absentia zu 3 Jahren Haft wurde für Dr. Hamer ein Strafmaß gefordert, das nicht der Schwere der Tat entspricht, sondern das vielmehr dazu zu dienen scheint, die nötige Voraussetzung zu schaffen, dem in Malaga (Spanien) lebenden „Täter“ über einen präventiven (!) europäischen Haftbefehl habhaft zu werden. Das Urteil im ersten Verfahren war deutlich geringer gewesen.

Ein Interview mit Dr. Hamers spanischem Anwalt, veröffentlicht in der der spanischen Zeitung „Discovery DSUDAD“, enthält aufschlußreiche Informationen. „Der spanische Anwalt Dr. Hamer`s, der ihn bis dato weder persönlich noch die Germanische Neue Medizin kannte, äußerte sich erstaunt über die angegebenen Gründe und auch darüber, wie es möglich ist, daß das französische Gericht, während das Urteil noch Gegenstand eines Revisionsantrages sei, bereits einen europäischen Haftbefehl (präventiv) durchgeführt habe. In Spanien jedenfalls sei es unvorstellbar, jemanden unter diesen Umständen zu verhaften. Außerdem hält er es für unrecht, daß Dr. Hamer in Abwesenheit verurteilt worden ist, obwohl er dem Gericht ein Attest vorgelegt hat, dass er zum Zeitpunkt des Gerichtstermins krank war und einen neuen Termin verlangt hat. Der Anwalt stellte auch die Frage, warum das Gericht eine Verschiebung abgelehnt und ihn in Abwesenheit und daher schutzlos verurteilt hat. Oder warum man z.B. keinen Haftbefehl durchgeführt hat, um seine Anwesenheit bei dem Prozess sicher zu stellen. Sobald eine Berufung beauftragt sei, wäre es nicht erlaubt eine vorbeugende Inhaftierung in Aussicht auf ein günstigeres Urteil zu befehlen. Außerdem wäre der Wohnort Dr. Hamer`s dem Gericht bekannt gewesen, so daß auch keine Fluchtgefahr bestanden hätte. Was hier passiert wäre, sei sehr seltsam und seiner Meinung nach völlig unbegründet und dem Verfahren zuwiderlaufend“. 

Dr. Hamers Inhaftierung vor dem Hintergrund der Verifikationen seiner Entdeckungen
Dr. Hamers Forschungen wurde bisher über 20 mal verifiziert (mit notariellen Beglaubigungen)


Beispiele;
09. Dezember 1988: Überprüfung Universität Wien, unterzeichnet von: 
Dr. Elisabeth M. Rozkydal, Allgemeinärztin
Prof. Jörg Birkmayer, Facharzt für Labormedizin
Dr. Franz Reinisch, Facharzt für Innere Medizin
Doktor Fritz Eberz, Assistenzarzt.
12./13. Mai 1990: Überprüfung durch eine Ärzte-Konferenz in Namur (Belgien), unterzeichnet von Ärzten der Konferenz (16 Unterschriften).
24. Juni 1992: Prüfung durch die medizinische Fakultät von Düsseldorf, unterzeichnet von: Prof. Dr. E. A. Stemmann, Chefarzt der Kinderklinik Gelsenkirchen und Dr. Elke Mühlpfort, Kinder- und Schulärztin.
8. und 9. September 1998: Überprüfung durch die Universität von Trnavská, am onkologischen Institut Hl. Elizabeth in Bratislava und in der onkologischen Abtlg. des Krankenhauses in Trnava, unterzeichnet durch: Prof. MUDR. J. Pogády, DrSc, Prof. der Psychiatrie und Vorsitzender der Kommission; Prof. MUDR; 
V. Krcmery, DrSc, Dekan d. Fakultät; Doc. RN Dr. Josef Miklosko, DrSc, Prorektor der Fakultät für Forschung (siehe http://neue-medizin.de/dokument_trnava.html)Mit der Verifikation der Universität Trnava bestätigt eine aus aus zehn Wissenschaftlern der Universität bestehende Kommission die Richtigkeit der Entdeckungen des Dr. Hamer über die Entstehung, den Verlauf und das Heilungsgeschehen von Krankheiten. Es ist festzuhalten, daß mit diesem Dokument die medizinwissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer über die biologischen Abläufe bei Krankheiten auf eine allgemein anerkannte akademische Ebene gestellt wird. Seit 1998 erfolgte in der Medizinwissenschaft nirgends eine Falsifikation von Dr. Hamers Forschungsergebnissen. Es gibt lediglich Aussagen, daß diese Entdeckungen nicht in Einklang stehen mit den bisherigen Meinungen (Vermutungen, Theorien, Hypothesen, u.a.) der herkömmlichen Medizinwissenschaft.

Dr. Hamers Entdeckung im Zusammenhang mit dem Gesetz zum „Schutz der Gesundheit“
Art. 10 Abs. 2 der EMK besagt, daß das Recht „Nachrichten zu verbreiten“, per Gesetz eingeschränkt werden kann, u.a. durch Gesetze, die dem „Schutz der Gesundheit“ dienen. 
Auf der Grundlage der zahlreichen Verifikationen der Germanischen neuen Medizin®, insbesondere der Überprüfung durch die Universität Trnava, aber auch aufgrund der vielen Schreiben von Patienten und Ärztekollegen, die die „Hilfe bei sehr vielen Leiden“ durch die praktische Anwendung von Dr. Hamers Entdeckungen dokumentieren (siehe Brief Dr. med. Willibald Stangl an die Deutsche Botschaft in Madrid, 28.9.2004; http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040928_Stangl_an_Botschaft.htm ), kann im Interesse des Schutzes der Gesundheit die Veröffentlichung (Verbreitung von Nachrichten) der wissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer nicht als Straftat gewertet werden – auch nicht in Frankreich. 

Die schon seit über 20 Jahren andauernde Erkenntnisunterdrückung der Germanischen neuen Medizin® und Dr. Hamers derzeitige Inhaftierung in Frankreich erscheint vor dem Hintergrund des höchstrichterlich festgehalten Urteils (BGH-Urteil IV ZR 135/92), daß jede Krebstherapie ein Experiment ist, da die Schulmedizin Krebs wissenschaftlich nicht richtig deuten kann, unfaßbar! 

Dr. Hamers Inhaftierung im Zusammenhang mit der Rolle der Universität Tübingen
Im Oktober 1981 hat Dr. med. Ryke Geerd Hamer seine Entdeckung der „Fünf Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“ an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen als Habilitation eingereicht. Obwohl die Universität Tübingen per Verfassung zur Evalulierung der Habilitation verpflichtet ist, lehnt sie bis heute trotz eindeutiger Verurteilung hierzu vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (AZ 3 K 1180/86 vom 17.Dez. 1986) die Prüfung der Habilitation ab!
Am 18.8.2003 verfaßte Prof. Hans-Ulrich Niemitz von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig auf Ersuchen von Dr. Hamer ein wissenschaftstheoretisches „Gutachten zur Neuen Medizin“ (siehe (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030818_Gutachten.htm). Am 18.3.2004 schrieb Prof. Niemitz eine „Stellungnahme zur Stellungnahme“ der Professoren Keuth (Wissenschaftstheoretiker) und Rassner (Mediziner), beide von der Universität Tübingen. Darin zitiert Prof. Niemitz Auszüge aus dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (Hervorhebungen von mir): 

„Vor Gericht (am 16.12.86, Verwaltungsgericht Sigmaringen) wurde der Dekan der (Medizinischen) Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, gefragt, ob denn Dr. Hamer mit seiner „Neuen Medizin“ Recht haben könnte. Prof. Voigt bejahte dies mit dem Hinweis: „In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!“ Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob es stimme, was Dr. Hamer sage, daß man innerhalb von ein bis zwei Tagen zweifelsfrei durch Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen könne, ob die „Neue Medizin“ naturwissenschaftlich richtig ist. Prof. Voigt: „Ob in ein, zwei oder drei Tagen kann ich nicht sagen, aber im Prinzip stimmt es!“ Auf die Zwischenfrage Dr. Hamers, ob sich Prof. Voigt erinnern könne, 1981 versprochen zu haben, daß die „Neue Medizin“ nach naturwissenschaftlichen Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit in diesem Habilitationsverfahren geprüft würde, antwortete er: „Das stimmt zwar, daß ich das versprochen habe, aber die (Medizinische) Fakultät hat es abgelehnt. Deshalb muss ich die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!“ Die (Medizinische) Fakultät lehnte 1981/1982 die Habilitationsarbeit mit 150:0 Stimmen ohne Enthaltung ab.“ ... Der Vorsitzende Richter Dr. Iber ergriff wieder das Wort: „Also Herr Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne recht haben, und Sie geben zu, man könne naturwissenschaftlich in ein bis drei Tagen prüfen, ob seine „Neue Medizin“ richtig ist. Wenn sie aber richtig ist, dann müßten Sie ihn doch habilitieren!“ Prof. Voigt: „Natürlich!“ Vorsitzender Dr. Iber: „Ja, Herr Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Dr. Hamer könnte recht haben sagen Sie und Sie können das in kürzester Zeit nachprüfen, warum prüfen Sie es denn nicht?“ Prof. Voigt: „Wir wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!“ ... Vorsitzender Dr. Iber: „Wie, Sie wollen gar nicht wissen, ob Dr. Hamer mit seiner Neuen Medizin recht hat? Es ist doch ein Habilitationsverfahren, das müssen Sie doch prüfen!“ Prof. Voigt „Nein, wir müssen nur ein Habilitationsverfahren machen, mit zwei Gutachtern. Ob er recht hat, interessiert nicht!“ ... Vorsitzender Dr. Iber: „Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es leicht prüfen könnten und es eigentlich prüfen müßten und obwohl es doch so weitreichende Folgen hätte?“ Prof. Voigt: „Nein, wir wollen es nicht wissen. Und ich werde immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er schreibt!““ (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20040318_Niemitz_Stellungnahme.htm; Prof. Niemitz zitiert auch als Quelle Therese Schwarzenberg Veröffentlichung: Krebs – heilende Krankheit?, 2001. Gutachten Prof. Niemitz http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030818_Gutachten.htm)

Die Weigerung der Universität Tübingen, die von Dr. Hamer in seiner Habilitationsschrift festgehaltenen medizinisch-wissenschaftlichen Entdeckungen zu überprüfen, hat Folgen, die nicht nur von der Universität Tübingen selbst, sondern auch vom Wissenschaftsministerium der Landesregierung Baden-Württemberg, das die Aufsichtspflicht über Habilitationsverfahren inne hat, mitzuverantworten sind. In der Mißachtung ihrer Pflichten gründet ursächlich Dr. Hamers Entzug der Approbation, seine Gefängnishaft in Deutschland, seine Flucht ins Exil, sowie die Verurteilung und jetzige Inhaftierung in Frankreich. Neben diesen beruflich wie persönlich tragischen Auswirkungen für Dr. Hamer hat dieses Fehlverhalten der beiden Institutionen auch Folgen auf das gesamte medizinische System, insbesondere auf die jährlich Tausenden von hilfesuchenden, kranken Menschen, denen seit 23 Jahren eine humane Alternative zu den herkömmlichen „Therapien“ verwehrt bleibt. 

Aus dem SPIEGEL-Artikel „Giftkur ohne Nutzen“ (Nr. 41, 4.10.2004, S.160 ff) geht klar hervor, daß die „Giftkur“ Chemo keine Heilung oder Remission bringt, jedoch die Lebensqualität entscheidend verschlechtert und die Patienten meist nicht an Krebs, sondern an den „Nebenwirkungen“ der Therapie sterben (http://www.pilhar.com/News/Presse/2004/20041004_Spiegel_Giftkur_Chemo.htm). 

Bereits im Jahre 1989 hat Prof. Dr. Abel vom Krebsforschungsinstitut Heidelberg in seinem Buch „Chemotherapien fortgeschrittener Karzinome“ bestätigt, daß „98% der Kranken im Laufe von 5 Jahren nach der Therapie gestorben sind“. Die Behandlung nach der Germanischen neuen Medizin® bietet eine 92%ige Überlebenschance!! Die belegte Statistik für diese bemerkenswert hohe Erfolgsrate verdankt Dr. Hamer der Staatsanwaltschaft höchstpersönlich. Im Zuge von Dr. Hamers Verhaftung im Jahre 1997 mußte der Staatsanwalt zugeben, daß 6.000 von 6.500 meist an ‘unheilbarem’ Krebs erkrankten Patienten nach mehr als 5 Jahren noch am Leben waren. 

Es soll auch hier festgehalten werden, daß eine wissenschaftliche Überprüfung der „Fünf Biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin“ vom Gericht in Chambery trotz bisher 10 Anträgen durch die Anwältin des Dr. Hamer abgelehnt wird. Es wurde von diesem Gericht sogar eine Organisation namens I`UNADFI, das staatliche Antisekten-Dezernat, als Nebenkläger zugelassen. Damit soll Dr. Hamer in der Öffentlichkeit diskriminiert und als Sektenguru dargestellt werden. 

Dr. Hamers erniedrigende Behandlung im Pariser Gefängnis
In einem Brief vom 21.10.2004 berichtet Dr. Hamer über seine Behandlung im Gefängnis in Paris:
„Die letzten drei Tage waren der reine Horror. 45 Stunden Schlafentzug-Folter. Immer wieder alles durchsucht, immer wieder nackend ausziehen und 2 Nächte auf kalten Steinfliesen ohne Decke, ohne Matte. Am ganzen Tag nur 1 Sandwich und 1⁄2 Liter Wasser, und das erst mittags um 2 Uhr. Mit Frühstück war gar nichts. Selbst die 20 m zum Klosett wurden mir Handschellen angelegt ... Ich fühle mich wie im Konzentrationslager. Gleich am 1. Tag versuchte man, ob ich mich nicht freiwillig psychiatrisieren lassen wolle. Mein Delikt ist jetzt festgemacht: Illegale, unerlaubte Behandlung ‚en genrale, d.h. durch meine Bücher.“ (http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2004/20041101_Info_Hamer.htm)
Eine derartige menschenrechtsverletzende Behandlung ist auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK, Artikel 3) unakzeptierbar. 
Aus Dr. Hamers Schreiben vom 21.10.2004 geht auch hervor, daß keiner seiner Familienangehörigen mit ihm Kontakt aufnehmen konnten, im Gegenteil: man hat den Kontakt willkürlich behindert! Einer Notiz vom 8.11.2004 bei http://www.pilhar.com/News/news.htm ist zu entnehmen: „Nach Auskunft des Sohnes von Dr. Hamer, hat auch er bisher keine Besuchserlaubnis erhalten, mit seinem Vater noch nicht Kontakt aufnehmen können.“ 

Da, laut Auskunft der deutschen Botschaft in Paris, nur enge Familienmitglieder eine Besuchserlaubnis erhalten, bedeutet das, daß Dr. Hamer allein vom 21.10 - 8.11. (18 Tage) völlig isoliert gehalten wird (mit heutigem Datum 11.11. ist uns keine Veränderung dieser Situation bekannt).
Beunruhigend ist auch eine persönliche Notiz von Dr. Hamer an seine Freunde vom 13.10.2004, worin er schreibt: „Heute habe ich durch eine Luke den Bescheid durchgereicht bekommen, dass ich nach Frankreich verschleppt werde… Eine Woche zuvor hat mir einer der Anwälte schon gesagt, falls ich doch nach Frankreich verschleppt würde – was er unter dem politischen Druck für möglich hält - würden sie den spanischen Staat bitten, bei den Franzosen zu beantragen, dass ich nicht gefoltert und nicht psychiatrisiert würde… Offenbar ist Folter in Frankreich üblich.” 

Gemäß Artikel 3 der EMK ist Folter rechtswidrig – das gilt auch für Frankreich!

Lassen Sie uns die wichtigsten Punkte festhalten:
1) Im dargestellten Fall „Dr. Hamer“ wird das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit als Strafbestand, d.h. als kriminelle Handlung, gewertet. 
2) Es wird als Straftat interpretiert, daß ein erfahrener Arzt und Wissenschaftler seine mehrfach überprüften Entdeckungen, die als „neue“ Erkenntnisse naturgemäß nicht unbedingt im Einklang stehen (müssen) mit den „alten“ Theorien der Schulmedizin, der Öffentlichkeit zugänglich macht.
3) Die trotz Verurteilung vom Verwaltungsgericht Sigmaringen weiter andauernde Weigerung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen, Dr. Hamers Habilitationsschrift zu prüfen steht in ursächlichen Zusammenhang mit Dr. Hamers derzeitiger Inhaftierung in Frankreich.

Sehr geehrter Herr Strasser, wir bitten Sie, in Ihrer Funktion als Präsident der deutschen Sektion des Internationalen P.E.N. sowie Frau Karin Clark, die Writers in Prison-Beauftragte, in der in diesem Schreiben dargelegten „Causa Dr. Hamer“ zu intervenieren. Bitte lassen Sie mich umgehend wissen (per Email oder Fax), inwiefern wir von unserer Seite eine Intervention des Internationalen P.E.N. bzw. des Writers-in-Prison-Committees zur schnellstmöglichen Freilassung von Dr. Hamer unterstützen können. 
Zu Ihrer Information: Amnesty International wurde ebenfalls mit dem Fall Dr. Hamer betraut. 

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,
gez. Dr. Caroline Markolin
President, German New Medicine® Association
P.S.: Eine Veröffentlichung dieses Briefes behalten wir uns vor.
 

 


Am 25. November 2004 antwortete die Organisation mit folgendem Wortlaut: 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Markolin,
 
nach Rücksprache mit dem Internationalen P.E.N. Writers in Prison Committee, London, ist es uns leider nicht möglich, im Fall Dr. med. R. G. Hamers zu intervenieren, da Angelegenheiten, in denen es um Fragen der medizinischen Ethik geht, außerhalb des Aufgabenbereichs der P.E.N.-Organisation liegen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Johano Strasser
 
Präsident
PEN-Zentrum Deutschland