Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (FH)

Postfach 301166
04251 Leipzig 
 
Studium generale / AT
Prof. Dr. Hans-Ulrich Niemitz
 
31.01.2004
 
Dr. med.Mag. theol. Ryke Geerd Hamer 
Camino Unique 69 / Apdo. 209
E - 29120 Alhaurin el Grande
 
 
 
Lieber Herr Hamer,

anschließend an diese meine ersten Worte bringe ich Ihnen meine "Urteilsschelte" zur Kenntnis. Dort ist alles gesagt. Sie können diese Urteilsschelte im Internet auf den entsprechenden Seiten veröffentlichen. Ich denke, den Richtern hätte es wohl angestanden, mein Gutachten zu beachten und insbesondere Ihre medizinischen Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen. Das Kernproblem mit fast allen Juristen ist ja, daß diese nicht gelernt haben, daß sie die Pflicht haben, über die Anwendung der als Texte vorliegenden Gesetze diese auch auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Und bei Erkenntnis, daß ein Gesetz unrechtmäßig ist, müssen sie politisch tätig werden. Stattdessen wenden sie unrechtmäßige Gesetze an, beschädigen damit die Rechtssicherheit und damit die ganze Gesellschaft und infolge auch jeden einzelnen. Und so agieren sie auch politisch. Und das zum Schaden der Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
 
Hans-Ulrich Niemitz


 
Urteilsschelte eines verfassungswidrigen Urteils,
Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)
des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main
 
Am 22.10.2003 erging ein Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main in der Verwaltungsgerichtsache des Dr. med. Ryke Geerd Hamer als Kläger gegen das Land Hessen als Beklagten. Dabei war Hessen vertreten durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe. Die Klage wurde abgewiesen. Hamer hatte darauf geklagt, seine Approbation wiederzubekommen. Diese war ihm am 8. April 1986 entzogen worden (war widerrufen worden). Generell wurde der Entzug der Approbation damals - wie auch heute - damit begründet, daß er - Hamer - "nicht ... in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger [Hamer] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt."
 
(Siehe "Tatbestand", zitiert nach
 
http://www.med-con.de/html/hamvg.html
 
vom 18.12.03, Tat Abs 2.)
 
Diese seine wissenschaftlichen Erkenntnisse sind - so Hamers und auch meine Ansicht - das Verstehen dessen, was bisher, letztlich fälschlicherweise, als Krankheit interpretiert wurde. Hamer versteht das Krebsgeschehen als ein im archaisch-biologischen Sinne sinnvolles Geschehen. Es ist einer existentiellen Notlage geschuldet und vom Organismus gewollt und eine Organfunktionsverstärkung bzw. im Falle der Problemlösung dann meist auch der Rückbau der Organfunktionsverstärker. Dieses Geschehen ist zielorientiert (wie z.B. auch das Geschehen einer Wundheilung) und damit vorübergehend und niemals "bösartig". Allerdings ist es manchmal durchaus gefährlich, weil eben einer existentiellen Notlage geschuldet - und diese bedeutet die eigentliche Gefahr. Das Krebsgeschehen wurde von Hamer vollständig erfaßt, wie die von Hamer entwickelte "Wissenschaftliche Tabelle der Neuen Medizin" zeigt. Diese Tabelle ermöglicht ähnlich, wie es das Periodensystem der chemischen Elemente für die chemischen Elemente tut, alle "Krebs-Krankheiten" (korrekt: Sinnvollen biologischen Sonderprogramme) zu ordnen. Über diese Ordnung bzw. Klassifizierung hinaus gestattet es im "Krankheitsfall" (also beim Ablaufen eines sinnvollen biologischen Sonderprogramms) vorherzusagen, was im bzw. dem Organismus zwangsläufig geschehen wird. Die weiteren Erkenntnisse seien hier nicht erwähnt. Der geneigte Leser möge sich mit Hilfe der Literatur informieren.
 
Im folgenden wird das Urteil bzw. dessen Begründung in einem bestimmten Licht dargestellt, um deutlich zu machen, wie absurd und unwissenschaftlich, dabei aber auch wie politisch und befangen und sehr oft gar bösartig argumentiert wird. In der nun folgenden Darstellung wird die kopernikanische Wende zu Hilfe genommen. Leider ist diese argumentativ schon häufig verwendet worden auch für illegitime Zwecke. Aber die Argumente werden für sich sprechen. Kopernikanische Wende ist ein Begriff, "der eine grundlegende Veränderung in Weltsicht, menschlichem Selbstverständnis und wissenschaftlichem Erklären in der Neuzeit versinnbildlichen soll. Dabei wird die kopernikanische Erkenntnis als Sinnbild für den Primat der konstruktiven Vernunft über die Abhängigkeit menschlichen Denkens von der sinnlichen Erfahrung angesehen" (nach Brockhaus Enzyklopädie 2001). Die "kopernikanischen Erkenntnisse" Hamers sind, Krankheit - insbesondere Krebs, psychische Krankheiten bis hin zu spontanen Straftaten - anders als bisher zu verstehen, nämlich "konstruktiv vernünftig". Sein Verstehen hält allen Überprüfungen gemäß wissenschaftlichen Standards stand. Der hier entscheidende Unterschied zwischen den Entdeckungen von Kopernikus, Kepler, Galilei und zuletzt Newton und denen von Hamer ist, daß die ersten eine physikalisch-kosmologische Entdeckung machten. Ihr System war entweder astronomisch zu überprüfen durch Vorhersage zukünftigen Geschehens aus den Daten der Vergangenheit heraus oder durch Experimente. Ihre zuerst allen Augenschein widersprechenden Theorien berührten nicht unmittelbar d.h. "biologisch" menschliches Leben und lösten damit nicht unmittelbar existentielle Ängste aus.

Sie berührten nur - sozusagen aus Versehen und das aus ihrem rein naturwissenschaftlichen Selbstverständnis heraus - die kirchlich-dogmatischen Theorien zum Universum und zu Gott. Um Leben (z.B. eines Patienten) unmittelbar oder um biologische Probleme ging es hier nicht. Das will und kann im übrigen die bis heute letztlich physikalistisch ausgerichtete Naturwissenschaft auch nicht. Ihre Experimente sind ja Maschinen, also unbelebte Zusammenhänge. Das Leben (das "Geheimnisvolle" und wohl nie ganz zu verstehende) entspringt einer "Lebenskraft", die zum einen dem Organismus als Entität, als Ganzheit, das Leben ermöglicht und zum anderen etwas, das auch oft Lebenskraft genannt wird, nämlich etwas in der Welt, das das zuläßt oder gar will. Forscher, die diese Lebenskraft wissenschaftlich verstehen wollten, also Vertreter des Vitalismus, wurden und werden verlacht. Ihr Problem war, daß auch sie - wie ihre antivitalistischen Gegner - bisher keine wissenschaftlichen Ergebnisse liefern konnten, um Leben zu verstehen. Im vitalistischen Sinne nun hat Hamer durch seine (durchaus auch meßbaren) Entdeckungen, wie der Organismus als Entität bei "Krankheit" - also nach dem Starten des sinnvollen biologischen Sonderprogramms - agiert, ein bedeutendes Stück wissenschaftlicher Erklärung für den Vitalismus geleistet. Ich erinnere an den Zusammenhang zwischen dem Geschehen im Gehirn (visuell zu verfolgen in Gehirn-CTs) und dem organischen Geschehen (zu erkennen mit Hilfe aller üblichen medizinischen Beobachtungsverfahren) und dem Organismus (der - wenn Mensch - seine Lebenssituation beschreiben kann; selbst wenn er das nicht kann, ist diese von den anderen zu erkennen!). Und diese Entität spielt niemals verrückt, wie es angeblich das "komische Immunsystem" der Mediziner tun kann. Man denke an die Absurdität einer "Autoimmunkrankheit". Die Anti-Vitalisten "riechen" all das und meinen, Vitalismus sei doch schon längst und endgültig erledigt; deshalb schauen sie gar nicht mehr hin, sondern "lachen" sofort - bzw. sie tun leider mehr, als nur zu lachen, sie sabotieren. Diese Sabotage ist also u.a. an ihrem Verhalten gegenüber dem Vitalismus zu erkennen.

Die Medizin und auch die Biologie - und damit sind wir wieder bei Hamer und dem oben benannten Unterschied - müssen diese Lebenskraft (die eben die fünf biologischen Naturgesetze der Neuen Medizin beinhaltet) verstehen, wenn sie wirklich Organismen und damit Menschen bzw. kranke Menschen verstehen und damit heilen wollen. Aller sinnlicher Erfahrung nach scheinen Krankheiten etwas störendes, ja bösartiges zu sein. Daß sie höchster Ausdruck und Ergebnis der Lebenskraft eines Organismus sein könnten, der ein seiner existentiellen Notlage entsprechendes und gewollt gestartetes Sonderprogramm fährt, um seine Überlebenschance zu erhöhen, erscheint dem schulmedizinisch Geschulten absurd. Denn das medizinische Dogma lautet bis heute: Alles, was unnormal ist, ist krank. Daß unnormales Geschehen in bestimmten unnormalen Situationen normal ist, dies zu erkennen, heißt eine kopernikanische Wende zu vollziehen oder schon vollzogen zu haben. Was dem einen Heliozentrismus und damit folgend Kosmologie und der Tod des naiven Gottesverständnisses ist, ist hier - bei "Hamer" - in gewissem Sinne Verständnis der Lebenskraft und damit folgend ein völlig neues Verstehen von "Krankheit" und das Ende des naiven, "normativen" Gesundheitsverständnisses. Bei der Abwehr des Medizinverständnisses von Hamer und der germanischen Neuen Medizin geht es genauso um wissenschaftliches (Nicht)Verstehen und herrschaftliches bzw. politisch-ideologisch begründetes Abwehren neuer Erkenntnisse wie damals beim Abwehren des kopernikanisch-newtonianischen Systems.
 
Dies soll nun demonstriert werden durch Umformulierungen von Textpassagen aus dem Urteil gegen Hamer, so daß diese für Kopernikus & Co zu gelten scheinen. Der "Aha-Effekt" ist garantiert. Diesen Texten folgen meist Kommentare. (Dabei gilt: "Kopernikus & Co" meint alle vier: Kopernikus, Kepler, Galilei und Newton.)
 
--------------------
Hamer:
"... gelangte der Kläger [Hamer] zu der Ansicht, die Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium heilen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Krebserkrankung gefunden zu haben), Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese in jedwedem Stadium heilen zu können) und von Hamer niemals so gesagt worden.
 
Kopernikus & Co
... gelangte der Angeklagte [Kopernikus & Co] zu der Ansicht, die Ursache einer jeden Bewegung gefunden zu haben sowie imstande zu sein, diese praktisch beliebig beeinflussen zu können" (Tat Abs 1).
Kommentar: Teil eins stimmt (Ursache einer jeden Bewegung gefunden zu haben), Teil zwei ist falsch (imstande zu sein, diese praktisch beliebig beeinflussen zu können) und von Kopernikus & Co niemals so gesagt worden.
 
BEMERKUNG:
Das Urteil (Geschäftsnummer 12 E 591/03 (2)) des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main enthält einen logischen Fehler, nämlich zwei Aussagen, die sich widersprechen. Einerseits steht geschrieben und wird damit Hamer unterstellt, dies geäußert oder geschrieben zu haben: " ... gelangte der Kläger [Hamer] zu der Ansicht, ... jede Krebserkrankung ... in jedwedem Stadium heilen zu können" (Tat Abs 1). Andererseits wird Hamer zugebilligt, sinngemäß sich wie folgt geäußert zu haben: "Ca. 5% der Patienten würden sterben, weil sie nicht in der Lage gewesen seien, ihre eigenen Konflikte zu lösen" (Tat Abs 7). Hier argumentieren die Richter also widersprüchlich und unterstellen Aussagen und argumentieren damit unlogisch und pflegen den Mythos bzw. die Unterstellung Hamers als "selbsternannter Wunderheiler". Schon von daher müßte das Gericht als befangen abgelehnt werden.
Zusatzbemerkung: Es kann sein, daß es im Ablauf des Sonderprogramms zu spät ist. D.h. eine Konfliktlösung würde den sicheren Tod - dann bei der epileptoiden Krise - bedeuten. Also: Selbst die Konfliktlösung bringt nicht mit Sicherheit Rettung und Heilung. Dies ist selbstverständlich in der von Hamer veröffentlichten Literatur nachzulesen.
--------------------
 
Hamer:
"... der Widerruf der Approbation sei gemäß ... der Bundesärzteordnung ... zu Recht erfolgt. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Kläger [Hamer] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in die ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Kläger [Hamer] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Die Bundesärzteordnung ist ein Gesetz (hat Gesetzescharakter) und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Zunft- und damit Herrschaftsdenken (damit ist es eigentlich ein nicht rechtmäßiges Gesetz). Und was sind ärztliche Gegebenheiten? Diese sind von der Zunft bestimmt und nicht durch Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts Veränderungen offen"), der Hamer gefallen würde (man denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Syndromen und Konstellationen). Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich ("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
 
Kopernikus & Co
... der Widerruf der Erlaubnis Galileis, Wissenschaft treiben zu dürfen, sei gemäß ... des Kirchenrechts ... zu Recht erzwungen worden. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei, sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in die kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus & Co] sei durch eine wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt (Tat Abs 2).
Kommentar: Das "Kirchenrecht" ist eine willkürliche Gesetzessammlung und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, sondern mit Herrschaftsdenken. Und was sind kirchliche Gegebenheiten? Diese sind von der Kirche bestimmt, nicht durch Wissenschaftlichkeit. Und wo ist die wahnähnliche Gewißheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar? Sie sind nicht widerlegbar bzw. wenn doch, dann in einem Sinne (gemäß "nach vorwärts Veränderungen offen"), der Kopernikus & Co gefallen würde (man denke an die mühsam errungenen Erkenntnisse zu Fallgesetzen und Planetenkonstellationen). Jeder Wissenschaftler agiert wahnähnlich, weil er wie selbstverständlich ("wahnhaft") davon ausgeht, daß es Regeln gibt, die es zu finden gilt und die er als Naturgesetze bezeichnet.
--------------------
 
Hamer
Der Kläger [Hamer] ... meint, es "habe sich erwiesen, dass die ´Neue Medizin´ der bisherigen [Medizin] auf den meisten Gebieten weit überlegen sei und daher in der Therapie nicht mehr blockiert werden dürfe" (Tat Abs 3).
 
Kopernikus & Co
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] ... meint, es habe sich erwiesen, dass das heliozentrische System dem bisherigen [geozentrischen System] auf den meisten Gebieten weit überlegen sei und daher in der Anwendung auf Probleme nicht mehr blockiert werden dürfe (Tat Abs 3).
--------------------
 
Hamer
"... der Kläger [Hamer] erfülle nicht die Voraussetzungen nach § ... der Bundesärzteordnung ... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung [der Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und danach zu handeln (...). Dies setze voraus, dass der Arzt ... neben anderen auch die Grundlagen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er sein praktisch ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
 
Kopernikus & Co
"... der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfülle nicht die Voraussetzungen nach § ... des Kirchenrechts... Im Bewußtsein dieser Verpflichtung [der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des Volkes zu dienen] sei er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach den Regeln der kirchlich diktierten Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des erlaubten Wissens und Könnens anzuerkennen und danach zu handeln (...). Dies setze voraus, dass der Wissenschaftler... neben anderen auch die Grundlagen der kirchlich diktierten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen habe. Dabei habe er sein praktisch wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten (Tat Abs 3).
 
Kommentar: Hier ist nicht "1:1" umformuliert worden. Das Perverse in der heutigen Medizin ist ja, daß ärztlich im Sinne von Zunft oder Bundesärztekammer gleichgesetzt wird mit ärztlich im Sinne von wissenschaftlich. Kopernikus & Co war schon früh klar, daß kirchlich bzw. kirchlich diktiert etwas anderes ist als (natur)wissenschaftlich. Deshalb das neue Wort "Naturwissenschaft". Die Mediziner haben es mit ihrer bewußt inszenierten und diktierten Begriffsverwirrung so weit gebracht, daß gar nicht mehr sauber gedacht und unterschieden werden kann. Für sie gilt ärztlich = wissenschaftlich, wobei aber meist für sie gilt: ärztlich = zunftgemäß = herrschaftlich. Analog muß in der hier vorgenommenen Übertragung dann stehen - und so ist er hier im Sinne medizinischen Denkens durchgeführt worden: wissenschaftlich = kirchlich.
--------------------
 
Hamer
"Nach dem rechtskräftigen Beschluß des OVG Koblenz ... sei davon auszugehen, daß der Kläger [Hamer] in der Diagnostik und Therapie insbesondere krebskranker Patienten einer von ihm begründeten Lehre, der sog. ´Neuen Medizin´ den absoluten Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Patienten in Kenntnis der ärztlichen Gegebenheiten der nach dem derzeit anerkannten Wissenstand gebotenen Behandlung zuzuführen" (Tat Abs 3).
 
Kopernikus & Co
Nach dem rechtskräftigen Beschluß der Inquisition ... sei davon auszugehen, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] in der Analyse und in der Anwendung auf insbesondere astronomischer Probleme einer von ihm begründeten Lehre, der sog. ´Naturwissenschaft´ bzw. dem Heliozentrismus den absoluten Vorrang einräumen und dabei zugleich Möglichkeiten, die sich mit ihren Methoden nicht vereinbaren ließen, von der Anwendung ausschließe. Er sei folglich nicht bereit, Probleme in Kenntnis der kirchlich diktierten Gegebenheiten der nach dem derzeit kirchlich geduldeten Wissenstand gebotenen Problemlösungsstrategie zuzuführen (Tat Abs 3).
--------------------
 
Hamer
Die Klage ist nicht begründet ...
Der Kläger [Hamer] erfüllt nicht sämtliche für die Erteilung der Approbation erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ... BÄO ... ist die Approbation als Arzt nur zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt. Dies trifft auf den Kläger [Hamer] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet (... BÄO, ... Bundesrecht)" (Ent Abs 2).
 
Kopernikus & Co
Die Anklage ist begründet.......
Der Angeklagte [Kopernikus & Co] erfüllt nicht sämtliche für die Erteilung der Erlaubnis, als Wissenschaftler arbeiten zu dürfen, erforderlichen Voraussetzungen. Nach § ... Kirchenrecht ... ist diese Erlaubnis nur zu erteilen, wenn der Überprüfte sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes ergibt. Dies trifft auf den Angeklagten [Kopernikus & Co] jedoch nicht zu, denn bei ihm liegt eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufs vor. Unzuverlässig ist derjenige, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet (...  Kirchenrecht)" (Ent Abs 2).
------------------------
 
Hamer
Nach § 1 BÄO dient der Arzt in der Ausübung seines Berufes der Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser Verpflichtung ist er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen und danach zu handeln (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BÄO). Dies setzt voraus, daß der Arzt regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines Patienten neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der Arzt sein praktisches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten hat. Der Kläger [Hamer] bietet nicht die Gewähr, dieser ärztlichen Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Die vom Kläger [Hamer] während des Laufes des Verwaltungsverfahrens gemachten Äußerungen zeigen, daß er in Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von ihm begründeten Lehre der sogenannten ´Neuen Medizin´ den absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung von vornherein ausschließt. Da der Kläger [Hamer] für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Patienten einer umfassenden Behandlung nicht zugeführt werden" (Ent Abs 4).
 
Kopernikus & Co
Nach Kirchenrecht dient der Wissenschaftler in der Ausübung seines Berufes der kirchlich-geistigen Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser Verpflichtung ist er gehalten, den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf nach den kirchlich diktierten Regeln auszuüben und dabei die von der Kirche diktierten Grenzen des (eigenen) Wissens und Könnens anzuerkennen und danach zu handeln (vgl. Kirchenrecht). Dies setzt voraus, daß der Wissenschaftler regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines ihn und seine Probleme Wahrnehmenden neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der kirchlich genehmigten Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der Wissenschaftler sein praktisches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Der Angeklagte [Kopernikus & Co] bietet nicht die Gewähr, dieser kirchlichen Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches wissenschaftliches = kirchliches Handeln an der Einsicht in alle kirchlichen Gegebenheiten auszurichten. Die vom Angeklagten [Kopernikus & Co] während der verschiedenen Inquisitionsverfahren gemachten Äußerungen zeigen, daß er in Analyse und Anwendung auf astronomische Probleme der von ihm begründeten Lehre der sogenannten ´Naturwissenschaft´ und insbesondere dem heliozentrischen System den absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze und Methoden von vornherein ausschließt. Da der Angeklagte [Kopernikus & Co] für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Problemlösungen nicht umfassend sein werden" (Ent Abs 4).
 
Kommentar: Bei Kopernikus & Co scheint es klar: Das kirchlich diktierte, alte geozentrische System und das neue heliozentrisches System schließen einander aus. Deshalb ergibt es keinen Sinn, zu fordern, bei jeder astronomischen Problemlösung beide Systeme anzuwenden. Das wäre doppelte Arbeit und ergäbe im Fall "Geozentrismus" - außer in der Schlußbetrachtung - keine physikalisch bzw. per Augenschein interpretierbaren Ergebnisse. Im Falle der Medizin ist es nun so, daß es für den Patienten nur eine Therapie gibt: "Entweder - oder!" Wie der Volksmund sagt: In der allerhöchsten Not führt der Mittelweg zum Tod. Was bei der Astronomie einleuchtend ist, daß nämlich beide Systeme nicht gemischt angewendet werden dürfen und können (dann käme nur Unsinn oder gar gar nichts heraus), scheint den Medizinern nicht einsichtig, daß nämlich beide Systeme (Schulmedizin und germanische Neue Medizin) nicht gemischt angewendet werden dürfen oder können (dann käme nur Unsinn heraus, d.h. hier - wie schon oft beobachtet und dann der germanischen Neuen Medizin schuldhaft unterschoben - der Tod des Patienten). Im übrigen müßte sowohl den Patienten als auch den Wissenschaftlern freigestellt sein, welche Therapie oder welches System bzw. Verfahren sie anwenden wollen. Wer hier Verbote erläßt, hat sich schon als Wissenschaftsfeind erwiesen.
----------------------
 
Hamer
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Klägers [Hamers] bestehen für das Gericht keine vernünftigen Zweifel daran, daß der Kläger [Hamer] einzig und allein die von ihm vertretene ´Neue Medizin´ als Behandlungsmöglichkeit krebskranker Patienten anwenden und andere Therapieformen von vornherein von der Behandlung ausschließen würde, zumal der Kläger [Hamer] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Neuen Medizin´ würden 95% alles Patienten ohne Spät- und Nachfolgen überleben, jedenfalls dann, wenn sie nicht zuvor schulmedizinisch behandelt seien" (Ent Abs 6).
 
Kopernikus & Co
Angesichts dieser klaren und über Jahre hinweg gemachten Aussagen des Angeklagten [Kopernikus & Co] bestehen für die Inquisition keine vernünftigen Zweifel daran, daß der Angeklagte [Kopernikus & Co] einzig und allein die von ihm vertretene ´Naturwissenschaft´
als Behandlungsmöglichkeit astronomischer Probleme anwenden und andere Problembehandlungsstrategien von vornherein ausschließen würde, zumal der Angeklagte [Kopernikus & Co] vorgebracht hat, unter Anwendung der ´Naturwissenschaft´ bzw. des heliozentrischen Systems würden alle Probleme eine auch physikalisch verständliche und damit technisch nutzbare Lösung ((man denke an die Raumfahrt bzw. Satellitentechnik)) finden" (Ent Abs 6).
--------------------
 
Hamer
Denn der Kläger [Hamer] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das gerade in Bezug auf die Ausübung des ärztlichen Berufes von Bedeutung ist, nämlich die Ausübung der Heilkunde ohne erforderliche Erlaubnis. Dies läßt auf eine Neigung bei dem Kläger [Hamer] schließen, sich über bestehende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen nicht zu vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch der Annahme entgegen, der Kläger [Hamer] biete die Gewähr, zukünftig den ärztlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben" (Ent Abs 7).
 
Kopernikus & Co
Denn der Angeklagte [Kopernikus & Co] hat ... ein Fehlverhalten gezeigt, das gerade in Bezug auf die Ausübung des wissenschaftlichen = kirchlichen Berufes von Bedeutung ist, nämlich die Ausübung der Wissenschaft ohne erforderliche Erlaubnis. Dies läßt auf eine Neigung bei dem Angeklagten [Kopernikus & Co] schließen, sich über bestehende Rechtsvorschriften hinweg
zusetzen, wenn sie mit seinen Vorstellungen und Zielen nicht zu vereinbaren sind. Das Vorliegen einer solchen Einstellung steht jedoch der Annahme entgegen, der Angeklagte [Kopernikus & Co] biete die Gewähr, zukünftig den wissenschaftlichen = kirchlichen Beruf ordnungsgemäß auszuüben" (Ent Abs 7).
 
Kommentar: Hier verschlägt es einen dem Atem. Was "ordnungsgemäß" ist, bestimme ich - so der totalitäre Ton. Bei der Wissenschaft geht so etwas nicht. Das Ergebnis, die Methode, die Nachvollziehbarkeit, die "Ethik" zählen (also die Verpflichtung zur "Wahrheitssuche" unabhängig von einer Verpflichtung gegenüber einer Zunft oder einer bestimmten Wissenschaftsdisziplin). Die Vorhersagbarkeit (damit im Prinzip die Reproduzierbarkeit) und die Experimente zählen, nicht eine "Ordnung" oder ein "ordnungsgemäß". Und bei der Medizin? Das heutige Medizinsystem bestimmt selber, was "ordnungsgemäß" ist. Wer aus Gründen der Wissenschaft(lichkeit) gegen diese Ordnung opponieren muß, wird (mund)tot gemacht. Die Verpflichtung, wirklich Methoden zur Heilung zu finden, ist verlorengegangen zugunsten der Verpflichtung, der Zunft der Ärzte und den sie stützenden aber auch sie ausbeutenden Institutionen und Firmen zu dienen - denn das ist "ordnungsgemäß". Sicher wird hier ein Vertreter der Schulmedizin einwenden, daß Wissenschaft nicht dasselbe sei wie der Beruf des Arztes. Einen geschützten Beruf bzw. Titel "Wissenschaftler" gibt es nicht, sehr wohl aber den des Arztes, weil der Arzt eben unmittelbar in bzw. mit seinen Handlungen auf seine Patienten einwirkt. Und die Patienten seien zu schützen vor Kurpfuschern, die sich selbst zu Ärzten ernannt hätten. Wenn aber die Ärzte selber zu Kurpfuschern werden (u.a. weil sie wissenschaftliches Vorgehen ablehnen), was dann? --- Im übrigen wird hier über das Medizinische hinaus auch rechtlich-gesellschaftlich von den Ärzten bzw. hier dem Gericht "gekurpfuscht": Wie alle Richter  auch in totalitären Systemen es tun, wird nicht in Betracht gezogen, daß es unrechtmäßige Gesetze geben kann, d.h. daß nicht jedes Gesetz automatisch Recht ist. Selbst eine Mehrheit kann unrechtmäßige Gesetze erlassen - und es ist Aufgabe eines jeden echten Juristen, solche Gesetze zu verhindern und sie abschaffen zu lassen, wenn er welche erkennt.
----------------
 
Die das Urteil abschließende Rechtsmittelbelehrung sagt, daß eine Berufung nur zugelassen werden kann, wenn "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen." Müßte es nicht "Rechtmäßigkeit" heißen? Denn was "ordnungsgemäß" ist, ist immer richtig - das haben uns mindestens zwei Diktaturen in Deutschland gelehrt. Aber ist richtig immer rechtmäßig? So - wie in der Rechtsmittelbelehrung formuliert - ist also jede Berufung ohne Chance. Aber wenn es um Rechtmäßigkeit ginge, müßte das Urteil als verfassungswidrig angesehen werden - selbstverständlich mit allen Folgerungen, u.a. eben, die Berufung zuzulassen.
 
Eine Berufung ist auch zuzulassen, wenn "die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat." Hat sie das? Einerseits - im Sinne der hier Richtenden - nicht, denn sonst hätte doch ein anderes Gericht als das "kleine" Verwaltungsgericht geurteilt. Andererseits hat "die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung", weil das zugehörige Urteil offensichtlich verfassungswidrig ist. 
 
Eine Berufung ist auch zuzulassen, "wenn das Urteil von einer Entscheidung ... des Bundesverfassungsgerichtes abweicht und auf dieser Abweichung beruht". Wie war das mit der Wissenschaftsfreiheit und der Therapiefreiheit und diversen anderen verfassungsmäßig garantierten Freiheiten? Es muß geprüft werden, wie man zu einem Grundsatzurteil beim Bundesverfassungsgericht kommt (kommen kann) - und zugleich muß die Gesetzgebung bzw. müssen generell die Gesetzbücher (zumindest bezüglich aller von den Richtern benutzten Paragraphen) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. 
 
Es bleibt zu sagen, daß dieses Urteil gescholten werden mußte. Es ist meiner Ansicht nach verfassungswidrig und dokumentiert die Servilität einer Justiz, der es nicht um Recht (und damit Ethik) geht sondern um Richtigkeit und "Ordnungs(ge)mäßigkeit" gemäß Gesetzen, die nicht gesellschaftlichen Standards, also der Rechtmäßigkeit entsprechen, sondern "Standards" einer Willkürgesetzgebung. Deutlicher Ausdruck dieser Willkürgesetzgebung sind die (selbstverständlich wissenschaftsfeindlichen) Zunftgesetze der Mediziner. Die Logik zeigt, daß nur eines geht: entweder Zunft und damit Zwang und gesellschaftsschädigende und wissenschaftsfeindliche Willkür oder aber Wissenschaft und damit Rechtssicherheit und gesellschaftliche Denk- und Handlungsfreiheit. 
 
ENDE der Schelte
***********************************************************