Dr. med. Mag. theol.Ryke Geerd HAMER
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ALHAURIN EL GRANDE den 12. November 2004
Neue Informationen aus Frankreich
Bisher konnte immer noch kein persönlicher Kontakt zu Dr. Hamer hergestellt
werden.
Dazu schreibt Dr. Hamer am 04.11.:
Ich sitze hier seit 3 Wochen: kein Anwalt kann kommen, kein Besuch, keine Botschaft.
Ich weiß nicht einmal, ob man meinen Antwortbrief an den Anwalt weitergegeben
hat.
Die Gefängnisdirektion hat offenbar alle meine ersten Briefe an die Botschaft
und an den Anwalt unterschlagen, um das Verfahren bzw. meine Haft erst mal hinzuziehen…
Heute 9.11.04 erreichte mich ein Schreiben der Botschaft:
Paris, 3.11.04
Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,
auf Bitten Ihres Sohnes Bernd und Ihres Bekannten, Herrn Dr.…, wende ich
mich heute erneut an Sie nachdem ich auf mein Schreiben vom 21.10.04 ohne Nachricht
Ihrerseits bin. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, ob Sie
dieses Schreiben erhalten
haben.
Ich hoffe, dass Ihnen seitens der Gefängnisleitung der Weg aufgezeigt wurde,
wie Sie sich per Postmandat Geld anweisen lassen können, um sich selbständig
mit dem Nötig-sten, u.a. Briefmarken versorgen zu können.
Um einen eventuellen Engpass zu überbrücken, sende ich Ihnen ebenfalls
auf Bitten der Obengenannten anliegend privat einige Briefmarken.
Mit freundlichen Grüßen: im Auftrag …
Natürlich hatte ich schon 2 Mal an die Botschaft geschrieben, schrieb einen
3. Brandbrief, warum die Botschaft nichts macht.
Der Grund ist, sie wollen nicht, dass meine „Affaire“ wieder in
die 1. Instanz kommt.
Nach den Bestimmungen der Euro-Order muß mein Verfahren unverzüglich
wieder in die 1. Instanz versetzt und der Haftbefehl aufgehoben werden, weil
beide Urteile
„in Abwesenheit“ ergangen sind. Die Franzosen spielen deshalb auf
Zeit und haben auch das Gefängnis zum Mitspielen verpflichtet… Sie
möchten mich provozieren, daß ich durchdrehe und natürlich psychiatrisiert
gehöre.
Ihr müsst allen Menschen klarmachen, dass hier einfach nur organisiertes
Verbrechen stattfindet… Ihr müsst aufzeigen, dass das alles von langer
Hand manipuliert ist und mit Recht nichts zu tun hat. Der Ohnmächtige kann
zwar nichts machen, aber er kann das Unrecht dokumentieren! Soweit Dr. Hamer.
Es ist nun so: In Spanien waren im Auslieferungsverfahren zwei Anwälte
tätig, um die Auslieferung zu verhindern. Seit der Auslieferung ist immer
noch einer dieser Anwälte damit beschäftigt, wegen formaler Fehler
im Europäischen Haftbefehl, Verfassungs-beschwerde einzulegen.
In Frankreich sind mit dem Urteil vom 01.07.2004 des Berufungsgerichtes in Chambery
alle Instanzen, die sich inhaltlich mit dem Fall beschäftigen, durchlaufen.
Die derzeitig anhängige Revision bei der Cour de Cassation beschäftigt
sich nur noch mit formalen Fehlern, die in den vorherigen Gerichtsverfahren
und dem Europäischen Haftbefehl gemacht wurden. Nur speziell zugelassene
Anwälte sind berechtigt, in diesem Verfah-ren offiziell tätig zu werden.
Diese Anwälte sind in Frankreich aber reine Schreibtischarbeiter, d.h.
-- sie machen keine Besuche im Gefängnis, und
-- sie pflegen keinen direkten Kontakt mit Klienten,
sondern nur mit deren sonstigen Anwälten.
Dr. Hamer hatte für diesen Zweck eine französische Anwältin in
Paris ausgewählt.
Zusätzlich haben wir aber noch einen deutschsprachigen Anwalt beauftragt.
Es ist richtig, dass dieser Anwalt Dr. Hamer bisher noch nicht besuchen konnte,
weil das auch für Anwälte geltende langwierige Prozedere erst in Kürze
abgeschlossen ist, so dass endlich ein Treffen stattfinden kann.
Zur Unterstützung der Verfahren sind zusätzlich noch zwei französische
Strafrechts-anwälte (auch spanisch sprechend) hinzugezogen worden. Es finden
derzeit Konferen-zen aller beteiligten Anwälte in Frankreich statt, da
die Frist für die Einreichung der Re-visionsbegründung am 1. Dezember
2004 abläuft.
Nach Auskunft der Anwälte gibt es aber ausreichend formale Fehler, um erfolgreich
sein zu können. Doch das hängt vor allem von der „Abhängigkeit“
bzw. „Unabhängigkeit!“ der Richter ab.
Bei der Gelegenheit möchten wir uns einmal persönlich und auch noch
mal im Namen von Dr. Hamer bei allen Spendern ganz herzlich bedanken, für
die bisherige Spenden-willigkeit. Es ist in der Tat so, dass jeder Euro gebraucht
und dazu verwendet wird, um die Anwälte und Übersetzer bezahlen zu
können. Aber es ist abzusehen, dass das ge-spendete Geld nicht ausreichen
wird.
Bisher sind allein an Anwaltskosten 36.300 Euro (z.T. Vorschuß) bezahlt
worden.
Die Kosten für Übersetzungen, Flüge hin und zurück nach
Madrid und Paris, Hotels, Telefon/Fax etc. belaufen sich bis jetzt auf 8.100
Euro und das werden noch mehr.
Und da das Verfahren ja noch nicht abgeschlossen ist, müssen wir auch mit
weiteren hohen Anwaltskosten rechnen.
Der Kontostand des Spendenkontos beträgt zurzeit (12.11.) = 18.340 Euro.
Der Verlag kann das zusätzliche Geld aber selbst nicht aufbringen, da durch
den Druck der neuen Bücher und hohe Außenstände (bzw. niedrige
Zahlungsmoral) kein Geld mehr vorhanden ist. Es fällt uns daher äußerst
schwer, um weitere Spenden zu bitten.
Wir versichern, dass das Geld nur für die Freilassung von Dr. Hamer verwendet
wird.
Und nun in eigener Sache:
Es sind uns Klagen zu Ohren gekommen, wir würden mit Informationen zurückhalten.
Das stimmt nicht! Bis jetzt haben auch wir nicht mehr gewusst, als wir öffentlich
ge-macht haben. Im Übrigen tun wir unser Bestes, auch wenn wir nicht immer
sofort rea-gieren können, da hier vor Ort ein Ausnahmezustand bzw. eine
Extremsituation herrscht, und daher sehr viele unterschiedliche, oftmals unerwartete
und unvorhersehbare Aufgaben anfallen.
Wir bemühen uns dennoch, allem gerecht zu werden.
Euer Amici Team