Muß über die "Neue Medizin" informiert werden? Wer stellt später die Schadensklagen?


Recht auf Selbstbestimmung (6. Zivilsenat des BGH)


In der neuesten Rechtssprechung zum Thema Kunstfehler wird betont, daß der Patient umfassend aufgeklärt werden muß. Das Arzt-Patienten-Verhältnis müsse folgende Charakteristika aufweisen:

"Unumstritten müsse sein, "daß ärztliche Heileingriffe grundsätzlich der Einwilligung des Patienten bedürfen, um rechtmäßig zu sein".
Diese Einwilligung könne "nur wirksam erteilt werden, wenn der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken" aufgeklärt worden sei.
Zur Aufklärung gehöre der Hinweis auf "mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren".
"Nur so", stellten die Bundesrichter fest, könnten das "Selbstbestimmungsrecht" des mündigen Patienten und "sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt werden - ein deutlicher Hinweis auf die von der Verfassung garantierten Grundrechte

Lesen Sie auch den aktuellen Bericht in raum&zeit Nr. 129 Mai/Juni 2004 über "Konflikte als Ursachen von Krankheiten" - wir haben den Bericht in den Kontext des Akutverbotes des Gesundheitsamtes Goslar (Dr.Hepp) gestellt.Dort wurde dem Begründer und der Berufsverbandvorsitzenden die Ausübung ihrees Berufs der Synergetik Therapie als Anleitung zur Selbstheilung (Konfliktaufarbeitung) kurzerhand verboten und auch auf die "gefährliche neue Medizin" verwiesen. Frau Körner vom Landkreis Goslar als Beklagte kann die Zusammenhänge von Konfliktlösung und Selbstheilung durch aktive Selbsterfahrung nicht nachvollziehen und deshalb mußte auch dieser Denkzusammenhang mit der Neuen Medizin bewertet werden. Ist Heilung von Konflikten erfolgreich, ist die Methode der Synergetik Therapie dann eine Heilmethode die unter das HP-Gesetz fällt? Das Verwaltungsgericht Braunschweig meinte ja und bestätigte das Akutverbot, doch das OVG Lüneburg hob es unwiderruflich auf und bestätigte das Berufsselbstverständnis der Synergetik Therapeuten. Wir sind somit eine eigenständige Berufsgruppe, in die sich die Sichtweise der Neuen Medizin integrieren läßt. Wir arbeiten nicht nach dieser Methode, da wir keine Mediziner sind, sondern können umgekehrt die Ergebnisse von Dr. Hamer überwiegend bestätigen. Doch nahezu immer ist nicht der "Konfliktschock" die Ursache einer Krankheit, sondern nur der Auslöser, da selbstähnliche Informationen schon vorher vom Klienten erlebt wurden und in seinem Unterbewußtsein - seinem Gehirn - abgespeichert sind. Die gilt es auch aufzulösen und dadurch wird auch die Heilungskriese vermieden.

Bernd Joschko Zum OVG-Beschluss und der Vorgeschichte: Hier klicken

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